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Henriette Quade zu TOP 09: Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt

Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Die Beantwortung der Großen Anfrage ermöglichte einen umfassenden und detaillierten Blick auf die Unterbringungssituation von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt und eben auch über bestehende Probleme, Defizite und Unzulänglichkeiten und ein wenig auch schon über die Frage, wie wirkungsmächtig der Erlass des Innenministers eigentlich ist. Mit dem mittlerweile vorgelegten Monitoringbericht der Landesregierung wird das nochmal präzisiert und vertieft.

Wenn man sich diesen Bericht anschaut wird deutlich: Die im Ursprungsantrag vorgeschlagenen und geforderten Punkte sind völlig richtig, die Richtlinie wird ihrem empfehlenden Charakter entsprechend eben nicht umfassend umgesetzt. Die Zielstellung, Familien dezentral unterzubringen, wird nicht umfassend erfüllt. Und auch wenn der Anteil dezentral untergebrachter Familien gestiegen ist, bleibt es doch bei 78 % und nicht bei allen und auch wenn die Verweildauer kürzer geworden ist: die Vorgaben des Erlasses werden nicht umfassend erfüllt.

Die Vorgaben zur Größe der Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden nicht konsequent berücksichtigt. Eine Kapazität von maximal 150 Plätzen, plus 50 Reserve ist die Empfehlung - deutlich größere GU, teilweise mit über 300 Plätzen sind die Realität, Gemeinschaftsräume, Kinderspielzimmer, Krankenzimmer, Trockenzimmer, Waschräume sind nach wie vor nicht überall in ausreichendem Maße vorhanden.  

Ein besonderes Problem ist die Frage der sozialen Betreuung. Nur etwas über die Hälfte der eingesetzten Betreuungskräfte ist mit der geeigneten und in der Leitlinie geforderten Qualifikation ausgestattet und schon diese Vorgaben sind nicht sehr hochgegriffen. Das zeigt, ja, es gibt durchaus Verbesserungen, aber von einer umfassenden Umsetzung der Leitlinien kann man nicht sprechen.

Ein Bekenntnis des Landtages zu den Leitlinien, wie es die Beschlussempfehlung vorsieht, scheint mir deshalb auch ein wenig anachronistisch, vor allem aber nicht weitgehend genug. Es braucht verbindliche Vorgaben und es braucht eine gesetzliche Regelung, die die dezentrale Unterbringung zur Regel und die Gemeinschaftsunterbringung zur Ausnähme bzw. zur Übergangslösung macht.

Die Beschlussempfehlung schreibt den Stausquo fest und erhebt bereits getroffenen Entscheidungen zum Gegenstand eines Beschlusses. Das ändert an der Situation gar nichts, zentrale Handlungsfelder, wie z.B. intensivere und engmaschigere Kontrollen des Landesverwaltungsamtes fehlen, bereits jetzt existierende Finanzierungslücken für die Kommunen bleiben ignoriert, eine Idee für die Fortentwicklung der der Abrechnungsmodalitäten und eine Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen fehlt.

Deshalb ist diese Beschlussempfehlung für uns nicht zustimmungsfähig. Der Änderungsantrag der Kollegen von den Grünen greift die wichtigsten Punkte, wie ja auch schon im Ursprungsantrag noch einmal auf, meine Fraktion wird diesen mittragen, einen Landtagsbeschluss, der auflistet, was bereits an anderer Stelle entschieden würde, braucht kein Mensch.