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Henriette Quade zu TOP 07: Frauenquote in den Aufsichtsratsgremien von Unternehmen mit Landesbeteiligung verbindlich festsetzen

Wenn wir uns die Ausgangslage anschauen, dann ist festzuhalten, dass bei der Nominierung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern des Landes für Gremien wirtschaftlicher Unternehmen, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts und sonstiger Einrichtungen, auf deren Gremienbesetzung das Land Einfluss hat, verschiedene Beschlüsse Gesetze und festgeschriebene Vorgehensweisen zu berücksichtigen sind. Das Frauenfördergesetz, der entsprechende Beschluss der Landesregierung, der Koalitionsvertrag.

Die Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in die Vorschlagsentwicklung, die Rücksprache mit dem für Frauenförderung zuständigen Ministerium , der Auftrag an die Ministerien, die Frauenanteile zu erhöhen - all das ist vorgesehen, aber all das ändert, genau wie wiederholte politische Absichtsbekundungen kaum etwas daran: Beschlusslage und Wirklichkeit klaffen meilenweit auseinander. Der Anteil von Frauen an den vom Land Sachsen-Anhalt zu besetzenden Aufsichtsgremien beträgt nur ca. 21 %, mit sogar rückläufiger Tendenz im Vergleich zu vergangenen Jahren.  Bei mehr als ¾ der Unternehmen mit Landesbeteiligung ist das Land noch weit davon entfernt, die zu besetzenden mit Frauen zu besetzen.

Es ist gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 % der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut bzw. sehr gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft, in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Landesbeteiligung und der Landesverwaltung vertreten sind. 21 % lassen eben nicht auf gelichberechtigte Teilhabe schließen. Das ist schlichtweg nicht akzeptabel.

Die Differenz zwischen Beschlüssen, Verkündungen und der gleichstellungspolitischen Realität zeigt einmal mehr: Papier ist geduldig. Gleichstellung lässt sich nicht herstellen mit Beschlüssen für die Galerie, Gleichstellung muss aktiv betrieben werden und es ist in den Augen meiner Fraktion erwiesen, dass das nur mit einer konsequent umgesetzten Quote geht. Wir brauchen eine Frauenquote von 50 %, und zwar im öffentlichen Dienst, in der Wirtschaft, in allen Führungsebenen und Aufsichtsräten. Die Frauenquote wird mittelfristig den Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant verbessern und letztlich zu einer Geschlechterparität führen. Sie muss verbindlich festgeschrieben werden und im Frauenfördergesetz gesetzlich verankert werden.

Für uns als LINKE ist ebenso klar: Die Quote ist nur ein Mosaikstein und ein Vehikel auf dem Weg zu Geschlechtergerechtigkeit. Die Gleichstellung der Geschlechter braucht mehr als nur eine Quote. Es muss darum gehen, die systematische Benachteiligung der Frauen in allen Bereichen des Lebens, der Arbeitswelt, der Repräsentanz und der gesamten Gesellschaft abzubauen. Dass der politische Wille allein nicht ausreichend ist, zeigen die aktuellen Befunde - dass er augenscheinlich nicht stark genug ist, ist ein Armutszeugnis für  Politik im 21. Jahrhundert.