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Henriette Quade zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten

Meine Fraktion wird dieser Beschlussempfehlung - das ist wenig überraschend - nicht zustimmen. Als wir den Gesetzentwurf zum ersten Mal im Hohen Haus beraten haben, stand zumindest ein Teil des Hauses unter dem unmittelbaren Eindruck der Enthüllungen von Edward Snowden über Überwachungsprogramme wie Prism, Tempora und andere. Kanzleramtsminister Pofalla hat die Sache mittlerweile für beendet erklärt. Aber wir alle wissen, dass sie nicht beendet ist. Natürlich ist die gesellschaftliche Debatte um Überwachung und Datenschutz sowie um staatliche Eingriffe in die Privatsphäre mitnichten beendet.

In diesen Kontext reihen sich der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung ein. Aus unserer Sicht ist die zur Beschlussfassung stehende Vorlage ein weiterer Angriff auf Grundrechte. Denn mit den darin vorgesehenen Ermächtigungen für die Polizei, aber auch - das ist etwas, was eben nicht durch den Bund vorgegeben wurde - für den Verfassungsschutz, wie der Minister ausführte, wird es möglich und auch gebräuchlich sein, dass staatliche Behörden bereits in Bagatellfällen Zugriff auf private und hochsensible Daten haben.

Dass es nun zusätzlich zu den Befugnissen von Polizei und staatlichen Behörden auch noch der Verfassungsschutz sein soll, der dies tun kann, zeugt nicht unbedingt davon, dass aus dem Versagen dieser Behörde wirklich etwas gelernt wurde.

Um es deutlich zu sagen: Es geht nicht nur darum, Standortdaten abfragen zu können, um beispielsweise mögliche Suizide verhindern zu können, wie bei der Einbringung des Gesetzentwurfes argumentiert wurde - nein, mit der Ermächtigung zum Zugriff auf PINs und PUKs ist auch der Zugang zu Inhalten von privater Kommunikation und zu hochsensiblen Daten geöffnet. Damit sind staatlicher Schnüffelei Tür und Tor geöffnet.

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Als in der letzten Sitzung des Landtages vor der Sommerpause der Gesetzentwurf eingebracht wurde, äußerten beide Oppositionsfraktionen die Befürchtung, dass dieser Entwurf im parlamentarischen Schnellverfahren verabschiedet werden soll. Exakt so ist es gekommen. Statt einer ausführlichen Anhörung - es gab noch nicht einmal eine schriftliche Anhörung - und einer ausführlichen Beratung wurde der Entwurf tatsächlich im Schnellverfahren beschlossen. Ein solcher Umgang ist aus der Sicht eines Fachpolitikers ärgerlich, wenn man damit konfrontiert wird. Ich finde es aber weit problematischer, dass dieses Vorgehen symptomatisch für den Umgang der Landesregierung mit dem Parlament ist. Es ist zudem symptomatisch für den Umgang mit Grund- und Freiheitsrechten.

Nun sagt die Landesregierung wahlweise, es sei alles gar nicht so wild, denn es werde lediglich die gängige Praxis legitimiert oder aber es seien die Vorgaben des Bundes. Dazu will ich Folgendes deutlich sagen: Es war jene gängige Praxis, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 24. Januar 2012 als nicht zulässig bewertete. Insofern scheint mir dieses Argument mehr als untauglich. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.