Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Henriette Quade zu TOP 04: Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum Asylkompromiss im Bundesrat

Zunächst will ich auf die Frage eingehen, ob Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollten oder nicht. Ich sage klar: Sie sollten es nicht.

Denn erstens ist das Prinzip als solches hochkritikwürdig: Per Festlegung am grünen Tisch wird entschieden, welche Länder sicher sind und welche nicht. Nicht selten stehen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die realen Zustände vor Ort dem eklatant entgegen: Was für deutsche Staatsbürger als nicht sicher genug gilt, soll für andere keinen Fluchtgrund rechtfertigen? Zudem ist die damit verbundene Praxis der nicht mehr stattfindenden Prüfung der individuellen Asylgesuchsgründe eine nichtakzeptable Einschränkung des Grundrechtes auf Asyl. Die weitere Ausdehnung der „sicheren Herkunftsländer“ höhlt dieses für viele lebenswichtige Grundrecht weiter aus – wir sahen gestern am Beispiel von Herrn Gula, welche Konsequenzen das für hier lebende Menschen hat.

Zweitens sind bei konkreter Betrachtung die in Rede stehenden Länder eben keineswegs sicher: Insbesondere für Homosexuelle ist die Sicherheitslage mehr als prekär. Homosexualität ist verboten und in höchstem Maße tabuisiert.  Wer sie offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe. In Gefängnissen sind Fälle von Folter durch Amnesty International dokumentiert. Die Argumentation, dass nur bedroht sei, wer seine Sexualität offen auslebe und daher ja jede*r selbst für sein Risiko Verantwortung trage, ist dabei besonders perfide.

Doch das ist nicht die einzige Grundrechtseinschränkung: Freie Pressearbeit ist für kritische Journalist*innen in allen drei Staaten eine erhebliches Problem und wird behindert. Die Rechte oppositioneller Gruppen und Parteien sind beschränkt, ihre Versammlungen werden nach übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen nicht selten willkürlich aufgelöst.

All diese Gründe gegen eine Einstufung der drei Länder als „sicher“ sind in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages benannt worden. Dass es für die Mehrheit des Deutschen Bundestages nicht zu einer Abkehr von dem Vorhaben führt, ist skandalös und beschämend. Es bleibt nun nur die Hoffnung, dass die Bundesländer die Zustimmung verweigern. Sachsen-Anhalt sollte hier mit konsequenter Menschenrechtsorientierung und dem Anlegen der gleichen Maßstäbe für alle Menschen vorangehen. Wer die sexuelle Identität in der Verfassung des eigenen Landes für seine Bürger*innen schützen will, der muss sie auch für andere als schutzwürdigen anerkennen und die geplante Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens ablehnen.

Ich will aber auch noch einmal etwas grundsätzliches zu diesem Antrag bemerken: Wir haben hier einen Antrag - mehr noch eine Antragsbegründung - vorliegen, der für das, was die AfD unter Politik versteht, typisch ist: Sie diffamieren, Sie behaupten Unwahrheiten, Sie befeuern Hetze und bedienen sich dabei nahezu aller gängigen rassistischen Ressentiments – empören sich aber darüber, Rassisten, Hetzer und Populisten genannt zu werden. Gepaart mit der ewigen Erzählung, ja nicht sagen zu dürfen, was Sie denken, genau wie PEGIDA monatelang Versammlungen abhält, um ihren menschenverachtenden Unsinn kundzutun, gleichzeitig aber die fehlende Meinungsfreiheit beklagt.

Das ist nicht mal in sich schlüssig und ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie können so oft behaupten, Sie würden für ‚das Volk‘ sprechen, wie Sie wollen. Für 7 5% hier in Sachsen-Anhalt sprechen Sie nicht, und für die stehen wir hier und werden Sie weiter als das bezeichnen, was Sie sind: Rassisten, Hetzer und widersprüchliche Blender.