Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Henriette Quade zu TOP 03: Solidarisch und entschlossen gegen Rassismus

Ich gehöre nun wirklich nicht zu denjenigen, die großes Interesse an rechten Aktivitäten - wie dies Sachsen-Anhalt in den letzten Wochen erfahren hat - prinzipiell für problematisch halten und als Nestbeschmutzung ansehen. Keineswegs. Oftmals sind es eben nur mediale Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck, die zur Anerkenntnis von Problemen und zum Nachdenken über Lösungen führen.

In einem Punkt habe ich allerdings einen Dissens zu einem Teil der Berichterstattung: Vielfach war die Rede von einer durch die Ereignisse in Tröglitz zu Tage getretenen neuen Dimension rechter Bedrohung und Gewalt. Dem widerspreche ich. Sie ist nicht neu.
Einschüchterungen, der Aufbau von Bedrohungsszenarien und die Androhung und Anwendung von Gewalt sind immanenter Bestandteil rechter und neonazistischer Politikkonzepte und des Agierens ihrer Protagonisten, auch hier in Sachsen-Anhalt. Für all jene, die als Nichtdeutsche wahrgenommen werden, für ihre Unterstützerinnen , für engagierte Antifaschistinnen, für Politikerinnen, die sich gegen rechts exponieren, für alle, die sich rechten und neonazistischen Bestrebungen widersetzen, gehören sie seit vielen Jahren zum Alltag, insbesondere im Osten Deutschlands. Sie sind eine allzu oft negierte und bagatellisierte Realität. Erinnern sie sich an die Debatte um No-Go-Areas und ob es sie denn tatsächlich gibt und die große Sorge um das Image Deutschlands, dass viele Politikerinnen umtrieb.

Auch ist es nicht neu, dass Nazis gerade in kleineren Ortschaften und Dörfern fest etablierte Bestandteile des Gemeinwesens und des öffentlichen Lebens sind, dass sie für ihre Positionen kaum kritisiert werden und diejenigen die dies tun, eben zur Zielscheibe werden. Hier scheint mir ein Kernproblem, auch im Fall Tröglitz zu liegen: Gerade in der Frage des Umgangs mit Asylsuchenden und Flüchtlingen sind ihre Positionierungen offenbar durchaus anschlussfähig für Menschen, die gemeinhin der sogenannten demokratischen Mitte zugeordnet werden. Hier müssen Zuwanderungs- und Asylpolitik ansetzen, hier muss Politik deutlich andere Signale als bisher setzen, hier heißt es alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Staat und Politik haben, um deutlich zu machen: Alle Menschen sind gleichberechtigt und haben das Recht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung und ein Deutscher ist nicht mehr wert als ein Nichtdeutscher. Aus Sicht meiner Fraktion gehört das zwingend in die Betrachtung der Ursachen für rechte Hegemonien, für rechte Verankerungen und rechte Erfolge hinein.

Was uns hier im Hohen Hause einen sollte, und darauf zielen die Punkte 1 und 2 unseres Antrages ab, ist unsere Solidarität mit allen Betroffenen rechter und rassistischer Diskriminierung, Ausgrenzung, Stimmungsmache und Gewalt, egal ob Punk, Obdachloser, Flüchtling oder Bürgermeister. Allen Menschen, die sich in vielfältiger Weise für Asylsuchende und Flüchtlinge, für Integration und gegen Rassismus und Ausgrenzung engagieren, gebühren unser Dank und unsere Unterstützung.  Zumal, und auch das gehört dazu, sie oftmals Aufgaben, die eigentlich von staatlicher Seite zu erfüllen wären ehrenamtlich und trotz widriger Bedingungen schultern und Fehlstellen staatlicher Asylpolitik versuchen zu mildern und auszugleichen.  

Tröglitz ist aber eben auch kein Einzelfall in Bezug auf problematisches bzw. verbesserungswürdiges Agieren staatlicher Behörden und kommunaler Verwaltungen, insbesondere der Versammlungsbehörden im Land. Ein Blick auf die Situation und Ereignisse der letzten Jahre ist deshalb ratsam. Und er macht eben auch deutlich, dass das Problem auch nicht durch bessere und regelmäßige Kommunikation der Verfassungsschutzbehörden zu lösen ist.
Ich bitte sie: Die länderübergreifenden Aktivitäten von Nazis aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei jeder Nazidemo in Ostdeutschland zu sehen und in antifaschistischen Fachpublikationen nachzuvollziehen. Und selbst wenn sich daraus Erkenntnisse ziehen ließen, die bei einem Blick auf Facebook nicht zu erzielen wären: Was wäre denn mit diesen Informationen anzufangen, gilt doch nach wie vor das Prinzip Quellschutz über allem?

Sachsen-Anhalt ist ein Hauptveranstaltungsort von Nazikonzerten bundesweit. Die behördliche Begleitung und Beauftragung hat uns in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt. Denn nicht selten sind grobe handwerkliche Fehler zu Tage getreten, die unterm Strich zu für die Nazis erfolgreichen und lukrativen Events in -auch im Vergleich zu anderen Bundesländern- angenehmer und entspannter Atmosphäre führten. Denn anders als in anderen Bundesländern ist es hier offenbar die Regel dass keine Anfahrtskontrollen stattfinden, dass Tattoos und Kleidung nicht auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden, dass Polizei vor dem Konzertgelände wartet, dass auch bei Verstößen gegen Auflagen oder Beschränkungen die in andern Bundesländern regelmäßig zum Abbruch und zur Auflösung von Veranstaltungen führen, lediglich im Nachgang ermittelt wird, aber keine Intervention folgt.

Zu einer  "Wir können nichts machen"-Haltung auf der einen Seite gesellen sich andererseits im Regelfall erfolglose und nicht rechtssichere Verbotsversuche , die sich meist auf bau- oder wegrechtliche Einschränkungen oder Probleme beziehen, die aber aus gutem Grund eben nicht zum Verbot einer Versammlung führen können und von den Verwaltungsgerichten gekippt werden. Es fehlt an der Auseinandersetzung mit dem bei z.B. Nazikonzerten dargebotenen Inhalten: Dort wird zum Hass gegen Menschen aufgerufen, dort wird Gewalt gefeiert, dort wird mit Gesten, Devotionalien, Liedern und Publikumsgesängen die eigene Identität gefestigt, der die radikale Ablehnung von Demokratie, demokratischen Werten, Prozessen und Normen immanent ist. An dieser Stelle zeigt sich im Übrigen auch, wie eng polizeiliche Einsatzkonzepte und die Handlungsmöglichkeiten der Versammlungsbehörden miteinander verknüpft sind, insbesondere, wenn Polizei eben nicht Versammlungsbehörde ist. Wenn ein polizeiliches Einsatzkonzept nicht deutlich macht, dass ein Abbruch der Veranstaltung jederzeit durchsetzbar wäre, wenn Auflagenverstöße erst bei einer Auswertung im Nachhinein auffallen, wenn nicht mal geschaut wird, was ein Publikum während eines Konzertes macht, sondern nur (und auch das schlecht ) auf die Lieder gehört wird, wenn Angriffe auf Journalisten nur zögerlich überhaupt geahndet werden, schränkt das nicht nur neonazistische Erlebniswelt nicht ein, sondern es macht es eben auch schwer, dass eine Versammlungsbehörde auf Grund der dokumentierten und geahndeten Auflagenverletzungen bei vergangenen Veranstaltungen, einen Veranstalter als unzuverlässig einstufen kann, oder eben auch eine sorgsam und umfassend begründete Verbotsverfügung oder Beschränkung aussprechen kann, die auch vor einem Gericht Bestand hat.

Gestern war in der Volksstimme zu lesen: "Ermittlungen wegen Hass Plakat auf Magida-Demostration" - warum kam es denn nicht zu einer Intervention in der Situation, warum wurde die Demo nicht angehalten sondern konnte einfach weiterlaufen? Ermittlungen im Nachgang zu Demos sind nun wahrlich keine Neuheit für Nazis und haben keinerlei abschreckenden Charakter, zumal sie oftmals keine Konsequenzen haben.

Warum wird im Bereich einer Versammlungsbehörde eine Uniformierung von Versammlungsteilnehmern konsequent problematisiert und das Abstellen zur Bedingung für den Fortgang der Veranstaltung gemacht, im Bereich einer andern Versammlungsbehörde aber als irrelevant und unter der Rubrik "Wir können nichts machen" abgetan?

Wieso stellen Verbotsverfügungen regelmäßig darauf ab, dass es sich nicht um eine Versammlung entsprechend dem Versammlungsgesetz handelt, scheitern mehrfach vor Gericht und die Versammlungsbehörden sind nicht in der Lage, Schlüsse daraus zu ziehen?

Wie ist es möglich, dass eine Versammlungsbehörde, einen von heute auf morgen durch Hans Püschel avisierten Neujahrsempfang der NPD im Burgenlandkreis nicht als das erkennt was er offensichtlich war: eine Ersatzveranstaltung für eine zuvor verbotene Veranstaltung mit der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck? Wieso kann diese Ersatzveranstaltung dann einfach durchlaufen, mit denselben Themen denselben Referenten, derselben Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten? Ursula Haverbeck sammelt Gefährderansprachen und Anklagen wie kaum jemand sonst, aber auch in Naumburg ist das das einzige was den Behörden einfällt und die Veranstaltung kann danach einfach fortgesetzt werden.

Um nicht missverstanden zu werden: Jede Situation, jede Versammlung, jedes Konzert muss individuell betrachtet und beurteilt werden, ein Patentrezept gibt es auch hier nicht. Aber solche Fehler ziehen sich systematisch durch das Agieren der Versammlungsbehörden und auch teilweise der Polizei in den letzten Jahren und brauchen deshalb eben weit mehr als einen Erlass, der ehrenamtliche Kommunalpolitiker schützen soll. Das alles ist auch nicht neu. Gerade zum Umgang mit Nazikonzerten und Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Agierens haben wir uns hier im Hohen Hause, im Innenausschuss sehr intensiv befasst. Eine wirklich sehr aufschlussreiche Anhörung hat deutlichen Handlungsbedarf aufgezeigt wie ich ihn eben auch beschrieben habe, bisher ohne Konsequenz. Deshalb haben wir die Punkte 3 und 4 unseres Antrages so detailliert gefasst und bevor sie mir entgegen, dass es sich um einen Eingriff in den Kernbereich der Exekutive handele, lassen sie mich für meine Fraktion sagen: Es scheint erstens nötig zu sein und zweitens erinnere ich mich gut an die Worte des Innenministers in der letzten Innenausschusssitzung, er freue sich über konkrete Verbesserungsvorschläge. Die haben wir vorgelegt.

Eines ist völlig klar: Auch das entschlossenste behördliche Agieren verhindert nicht, dass rechte und demokratiefeindlicher Einstellungen entstehen. Sie lassen sich auch nicht verbieten. Und auch aufgelöste Nazikonzerte ändern nichts an der menschenverachtenden Einstellung ihrer Besucher. Hierfür braucht es vielfältige und langfristige politische Konzepte und ein gesellschaftliches Klima, das Solidarität, Menschenwürde und Offenheit atmet.

Für uns steht aber ebenso fest: Das Signal der konsequenten staatlichen Ächtung von Rassismus und Neonazismus als Konsens der Demokraten ist unabdingbar. Wenn Staat und Verwaltung nicht alle Mittel ausschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen,  wenn Einschüchterungen, Bedrohungen und rechte Straftaten nicht als solche anerkannt werden, wenn Neonazikonzerte einfach durchlaufen können und Auflagenverstöße ohne spürbare Konsequenz bleiben, verkommt staatliche und politische Ächtung von Neonazismus zur hohlen Phrase und bleiben die Betroffenen allein. Das kann für uns nicht hinnehmbar sein. Und um es deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um die Forderung nach politischer Justiz oder Parteilichkeit der Behörden. Es ist keineswegs Rechtsbeugung oder nichtrechtskonforme Auslegung von Gesetzen die wir hier fordern. Es geht darum das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Strafnormen ernst zu nehmen und als das wirksam werden zu lassen, was sie von ihrem Ursprung her sind: Parteiisch pro Demokratie. Die umfassende und vor allem spürbare Ächtung und Ahndung von Rassismus und Neonazismus in all ihren Erscheinungsformen ist dafür unabdingbar.