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Hendrik Lange zu TOP 6c: Aktuelle Debatte "NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt"

Was Natura 2000 bedeutet wurde bereits erläutert. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 226 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete, um die natürlichen Lebensräume und die Habitate der Arten zu erhalten und zu schützen. Das sind etwa 11% der Landesflächen, die bei der Entwicklung und Einrichtung des zusammenhängenden Netzes von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union eine Rolle spielen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet dies umzusetzen, tun sie es nicht droht ein Klageverfahren der EU (wie Anfang dieses Jahres Portugal wegen mangelnder Schutzmaßnahmen von der Europäischen Kommission verklagt wurde). Die Strafandrohungen der EU haben 2015 auch in Deutschland schon eine Rolle gespielt. Somit ist der Zeitdruck, mit dem jetzt die Verordnung erstellt wird, bereits genannt.

Dass die entsprechende Bewegung zur Umsetzung von Natura 2000 erst durch das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU entstanden ist, ist ein politisches Armutszeugnis. In Sachsen-Anhalt ist es das Armutszeugnis der CDU-geführten Landesregierungen seit 2002. Denn man muss ja mal festhalten, dass es die Helden der CDU waren, die als zuständige Minister nicht gehandelt haben. Sie hätten sich ja längst um die Umsetzung bemühen können. Und wer muss jetzt die Kohlen aus dem Feuer holen? „Die Grünen“

In der Tat fordert der Zeitdruck von den Verwaltungen auf allen Ebenen viel ab. Und auch das Beteiligungsverfahren ist sehr umfassend, wie wir uns ja bereits im Ausschuss erläutern haben lassen und auf das ich hier an dieser Stelle nicht detailliert eingehen werde. Umso überraschender die heutige aktuelle Debatte, denn im Ausschuss Ende Februar konnte frei und ergebnisoffen diskutiert werden.

Die Umsetzung und die Verordnung werden vielerorts diskutiert und das ist natürlich nicht beschwerdefrei. Auch ich kenne Beispiele, wo Einwendungen dem LVWA zur Kenntnis gegeben wurden, und ein lapidarer Brief nach dem Motto es werde vom grünen Tisch (nach Aktenlage) aus entschieden für Aufregung vor Ort sorgte. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, alles dafür zu tun, dass die Kommunikation mit den Beteiligten und Betroffenen vor Ort gesucht wird und ernsthaft an praktikablen Lösungen bei Nutzungskonflikten gearbeitet wird. Wobei hier der Fokus tatsächlich auf praktikabel liegen sollte.

Wir haben ja im Ausschuss vernommen, dass dies das Ziel der für die Verordnung Verantwortlichen ist. Bitte bleiben Sie da weiter dran. Das gilt auch für die Festlegung der sensiblen Gebiete. Hier muss die Einbeziehung vor Ort ebenso erfolgen. Denn eines ist doch auch klar: Der Naturschutz braucht die Akzeptanz. Und mit jedem, mit dem ich über Natura2000 gesprochen habe, herrschte Einigkeit, dass der Naturschutz ein wichtiges Anliegen ist und auch erfolgen muss. Die Regulierung solle nur mit Augenmaß erfolgen, war der oft genannte Hinweis.

So ist die Zugänglichkeit der Gewässer für die Angler ein Herzensthema. (Elbe; Stege) Und natürlich auch die Frage der Genehmigungsverfahren für das Betreten mit größeren Gruppen. So kam der Hinweis, dass Gruppengrößen beispielsweise bei Pflegemaßnahmen oft nicht abgeschätzt werden können. Oder eben Begehungen mit Schulen wo die Teilnehmerzahl nicht begrenzt werden soll. Es ist also die Angst um Bürokratie und Verfahren, die noch unklar ist. Ich weiß, dass es dazu noch die Abstimmungen gibt. Und die Einwendungen zur Verordnung abgewogen werden. Wir setzen als LINKE dabei auf das nötige Augenmaß.

Das gilt übrigens für die unteren Naturschutzbehörden ebenso. Die Landesregierung hat in der Ausschusssitzung deutlich gemacht, dass insbesondere der Aufwand für Kreise mit vielen Natura2000 Gebieten hoch ist. Hier ist eine Unterstützung des Landes notwendig. Genehmigung, Umsetzung, Kontrolle das sind alles Aufgaben, die die Landkreise bewältigen müssen. Dazu sind neue Stellen zum Teil unumgänglich. Hier muss ganz klar das Prinzip wer bestellt, bezahlt auch über das FAG umgesetzt werden. Denn Aufgabenerweiterungen in diesem Umfang sind unzumutbar ohne Unterstützung durch das Land.

Zudem ist es notwendig, die nötige Rechtssicherheit herzustellen. Die Hinweise auf Formulierungen und unbestimmte Rechtsbegriffe sollten aufgegriffen werden, damit die Kreise kein Umsetzungschaos erleben müssen. So war ich überrascht über die Auslegung von gewidmeten Wegen, die benutzt werden dürfen. Denn nicht jeder benutzbare existierende Weg ist gewidmet, da damit auch Unterhaltungsverpflichtungen einhergehen. Das sollte dringend überprüft werden.

Eine Aussage der Ministerin im Ausschuss hat mich schon aufhorchen lassen, nämlich, dass die Landwirtschaft nur gering betroffen ist, es gab 75 Einzelkonsultationen mit besonders betroffenen Landwirten. Insgesamt geht das Ministerium davon aus, dass keine deutlichen wirtschaftlichen Einschnitte bei der Umsetzung eintreten werden. Das ist wahrscheinlich in der Logik von Natura2000 korrekt. Ich bleibe aber bei der These von gestern, dass sich Landwirtschaft, sowohl Tierhaltung als auch Pflanzenproduktion ändern muss, damit wir den dramatischen Artenverlust umkehren. Der Mensch darf die Natur nicht immer weiter zurückdrängen! Aus moralischen Gründen, aber auch weil er seine eigene Lebensgrundlage gefährdet.

In letzter Zeit wird noch ein Problem debattiert, das ein Zielkonflikt sein könnte. Auf der einen Seite muss der Waldumbau so erfolgen, dass unsere Wälder an den Klimawandel angepasst sind und Monokulturen verschwinden. In jedem Fall ist ein Waldumbau von Beständen mit risikobehafteten Baumarten (besonders Fichtenreinbestände) in Mischbestände dringend erforderlich. Hierzu sind die bestehenden standortbezogenen Baumartenempfehlungen unter Berücksichtigung des Klima-wandels zu überarbeiten. Es wird aber darauf hingewiesen, dass dafür auch nicht heimische Baumarten wie die Rotbuche geeignet sind. Das beiße sich aber mit den Natura2000 Regeln, dass heimische Baumarten in diesen Schutzgebieten zu verwenden sind. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Konflikt ein rein kommerzieller ist, oder ob er wirklich existiert. Denn auch heimische Baumarten (wie Eichenarten und Esche) können dem Klimawandel trotzen. Ich bin mir also sicher, dass dieses Problem lösbar ist.

Da wo die Koexistenz zwischen Mensch und Natur vernünftig läuft und trotz oder wegen des Einflusses des Menschen die Natur vernünftig entwickelt, wie am Stausee in Kelbra, da darf man es mit den Einschränkungen auch nicht übertreiben, sondern wie ich vorhin bereits sagte praktikable Lösungen vor Ort sind das Ziel. 

Wir haben die Moralische Pflicht, die Natur zu schützen. Wir brauchen eine intakte Natur, um die eigenen Lebensgrundlagen für uns und nachfolgende Generationen zu erhalten. Das gemeinsame länderübergreifende Netzwerk von Schutzgebieten in der EU, das durch die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschaffen wurde ist ein wichtiger Grundpfeiler. Die Belange des Naturschutzes brauchen die höchste Aufmerksamkeit aber auch die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung. Lassen Sie uns in diesem Sinne die Verordnung zu Natura2000 mit Vernunft und Augenmaß im Sinne des Naturschutzes erstellen.