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Hendrik Lange zu TOP 21: Graduiertenförderung fortsetzen

Graduiertenförderung im Land erfährt höchste Anerkennung durch die Hochschulen. Sie erfährt höchste Anerkennung durch die Wissenschaftseinrichtungen. Die Graduiertenförderung im Land ist ein wichtiges Instrument, um die Begabtesten und Besten im Land zu halten, an die  Hochschulen zu binden und damit dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Die Graduiertenförderung ist ein Erfolgsmodell.

Und doch besteht derzeit große Sorge bei den Hochschulen dahin gehend, dass dieses Modell ein Auslaufmodell wird, das abgeschafft werden soll. Es besteht die große Sorge, dass die Finanzen „eingestampft“ werden und dass man dadurch die Graduiertenförderung in dem Sinne über die Landesstipendien nicht mehr betreiben kann.
 
Dieses Signal hinsichtlich der Einschränkungen gibt es derzeit schon durch die Burg Halle, die uns eine Resolution zugeschickt hat. Darin steht, dass in diesem Jahr nur die Hälfte der Stipendien ausgegeben werden darf. Wie gesagt, es war eine Anmerkung der Burg mit dem Hinweis, dass im nächsten Jahr diese abgeschmolzene Summe noch einmal um 40 % gekürzt werden soll.
 
In einer Antwort der Landesregierung auf  meine Anfrage von 2012 wurde zugesagt, dass die Graduiertenförderung auch in diesem Jahr unverändert fortgeführt werden soll, die gleichen Mittel zur Verfügung stehen und damit die gleichen Vergabekriterien vorhanden sein sollen.
 
Was stimmt denn nun? Die Antwort aus dem letzten Jahr oder das, was jetzt an Signalen aus den Hochschulen kommt.

Wir möchten, dass der Landtag das Signal gibt, dass die Graduiertenförderung erhalten bleiben soll.

Ich habe die Landesregierung bisher immer so  verstanden, dass es für sie wichtig ist, die wissenschaftliche Profilierung des Landes voranzutreiben. Die Abschaffung der Graduiertenförderung wäre tatsächlich eine Schwächung der Innovationskraft des Landes. Das ist etwas, was wir uns nicht leisten können.
 
Aber die Graduiertenförderung  hat auch durchaus ihre Probleme. Als Erstes ist die Höhe der Stipendien zu nennen, die monatlich bei 895 Euro liegt. Davon gehen die  Krankenkassenbeiträge ab, davon muss man die Wohnung bezahlen, davon muss man leben. Am Ende bleibt den Besten im Land - im Gesetz steht, dass damit die Besten gefördert werden sollen - kaum mehr als der Hartz-IV-Satz übrig. Das muss sich in unseren Augen ändern.
 
Deshalb hat DIE LINKE in der letzten Legislaturperiode den Vorschlag gemacht, die Stipendienhöhe anzuheben, und zwar auf das Förderniveau der Bundesstiftungen, der Studienstiftung des Volk es, bzw. der Bundesstiftungen, die die Parteien haben. Dort gibt es den Satz  von 1.050 Euro. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen.

Mit unseren Gesetzesinitiativen konnten wir zumindest erwirken, dass die Möglichkeiten, etwas hinzuzuverdienen, verbessert worden sind. Allerdings bleibt die Höhe der Fördersumme problematisch.  
 
Ich komme nun darauf zu sprechen, wie das Promovieren an den Hochschulen vonstattengeht. Idealerweise stehen Stellen  zur Verfügung, die dann entsprechend vergeben werden können. Allerdings sorgen real sinkende Hochschulbudgets, beispielsweise wegen der Inflation etc., dafür, dass wir weniger Stellen zur Verfügung haben. Dies kann auch durch Drittmittel  nicht aufgefangen werden. Deswegen gibt es diese Förderinstrumente der Stipendien. Natürlich sind Stellen zu bevorzugen, denn dort ist man sozial abgesichert. Es wird in die Rentenkasse und in die Sozialversicherung etc. eingezahlt.  
 
Trotzdem stehen wir dazu, dass es  nebenher diese Graduiertenstipendien geben soll, damit mehr Leute in unserem Land die Möglichkeit haben, zu promovieren. Über die Schwierigkeiten, die sich für die  Doktorandinnen und Doktoranden im Moment ergeben, muss weiter diskutiert werden. Deswegen gibt es in Halle eine Initiative, die vorschlägt, den Status der Promovierenden zu überprüfen und ihn gesetzlich festzuschreiben und darüber hinaus eine Promovierendenvertretung zu etablieren. Eine solche Initiative können wir durchaus unterstützen. Sie ist eine umfassende Diskussion durchaus Wert.  
 
Durch unseren Vorstoß, das Graduiertenförderungsgesetz entsprechend zu verändern, haben wir auch erreicht, dass man den Fachhochschulen die Graduiertenförderung geöffnet hat. Nunmehr haben die Fachhochschulen die Möglichkeit bekommen, Graduiertenstipendien  zu vergeben. Dies soll in diesem Jahr, so glaube ich, das erste Mal der Fall sein bzw. es war im letzten Jahr das erste Mal der Fall.  
 
Den Antworten auf unsere Große Anfrage konnte ich entnehmen, dass es Bewegung an den Fachhochschulen und an den Universitäten dahin gehend gibt, kooperative Promotionsverfahren vor anzubringen. Das begrüßen wir ausdrücklich.  

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Förderdauer, die in der Regel leider bei nur zwei Jahren liegt.  Im Jahr 2011 wurden lediglich Verlängerungen ausgesprochen. Das ist ein großer Kritikpunkt. Wir wissen, dass eine Promotion, wenn alles richtig funktioniert und alles gut geht, mindestens drei Jahre dauert. Wir wissen alle, dass diejenigen, die eine Promotion anstreben, diejenigen sind, die häufig in der Lehre tätig sind, die sich sehr stark in die Lehrtätigkeit einbringen und die häufig in der  Forschung tätig sein müssen, um ihre Promotion voranzubringen. Diese  drei Jahre sind ein Ideal, das kaum einzuhalten ist. Deswegen muss man die Förderpraxis dahin gehend überprüfen, ob es eine Verlängerung der Graduiertenstipendien geben kann.  

Wir haben in der Anzahl der Stipendiaten eine zyklische Bewegung. Dies liegt daran, wie die Stipendien in den Jahren vergeben werden und wie die Fördersumme ausgeschöpft wird. Alle zwei Jahre haben wir ca. 140 bis 142 Stipendiaten. Im Jahr 2011 waren es 132 Stipendiaten, davon  waren 71 Männer und 61 Frauen. Dieses Verhältnis ist noch etwas ungleichmäßig. An dieser Stelle können wir uns Verbesserungen vorstellen.  
 
An den Antworten auf meine Kleine  Anfragen ist erkennbar, dass dies im Wesentlichen daran liegt, dass die OvGU mehr Männern als Frauen ein Stipendium gewährt. Wir könnten uns vorstellen, dass geprüft wird, ob man die Graduiertenförderung nicht auch gezielt dafür einsetzen kann, in der Wissenschaft Frauenförderung zu betreiben und tatsächlich eine Gleichstellung durchzusetzen.  

Sie haben die Kritikpunkte vernommen. Wir sehen das als Anlass, die Förderpraxis zu überprüfen.  Das möchten wir mit dem Punkt 2 unseres Antrages erreichen. Aus dieser Analyse müssen Schlussfolgerungen gezogen werden, um die Verbesserung der Graduiertenförderung zu erreichen.  
 
Ich möchte Ihnen ein Zitat aus der Resolution des Akademischen Senats der Martin-Luther-Universität zur Graduiertenförderung vorlesen. Der Akademische Senat schreibt:  „Die Vergabe von Promotionsstipendien durch das Land ist eines der bedeutendsten Instrumente, um die Qualifizierung von exzellenten Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen zu gewährleisten und damit auch zukünftig die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften zu sichern.“
 
Diesem Statement ist wenig hinzufügen. Wenn wir schon ein so anerkanntes Instrument der Nachwuchsförderung haben,  dann darf das die Welt auch erfahren. Darauf zielt der letzte Punkt unseres Antrages ab.  
 
Ich kehre zum Anfang meiner Rede zurück: Die Graduiertenförderung ist ein Erfolgsmodell. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit die Graduiertenförderung auch in Zukunft ein Erfolgsmodell bleibt.