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Hendrik Lange zu TOP 20: Gestufte Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen

Als Reaktion auf die Bildungsproteste in diesem Frühjahr hat sich die Kultusministerkonferenz mit der Bundesministerin darüber verständigt, wie man die berechtigten Forderungen der Studierenden ein ganzes Stück weit umsetzen kann.
Die Studierenden haben beklagt und beklagen immer noch, dass viele Studiengänge überlastet, dass viele Fächer mit einem Numerus Clausus belegt und dass die Anforderungen des Numerus Clausus zum Teil sehr hoch sind. Sie haben damit ein Stück weit die Gesamtsituation der Hochschulen beklagt, was die Ausfinanzierung und die Stellensituation betrifft.

Die Studierenden haben zudem die Frage gestellt, inwieweit die Bachelor- und Masterstudiengänge überhaupt studierbar sind und wie diese Bachelor- und Masterstudiengänge strukturiert sind. Das Wort „Bulimielernen“ hat die Runde gemacht. Damit ist gemeint, dass man etwas schnell lernt, um es in der Prüfung auch schnell wieder preiszugeben, wodurch der Lerneffekt für die Zukunft aber durchaus infrage gestellt wird.

Es sind nicht nur die Studierenden gewesen, es waren auch Rektoren, die diese Situation beklagt haben.
Wie man das Problem lösen kann, wurde durchaus auch in den Medien bekannt gegeben. So hat nicht nur die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Wintermantel, eine Verbesserung der Betreuungsrelation gefordert. Die Hochschulrektorenkonferenz geht davon aus, dass für eine Qualitätsverbesserung der Bachelor- und Masterstudiengänge bundesweit insgesamt Mittel in Höhe von weit mehr als 2,3 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden müssen.

Auch der Wissenschaftsrat hat sich unter den kritischen Augen der Finanzminister von Bund und Ländern dazu geäußert. Er schätzt die Mehrausgaben, die nötigen sind, um die Bachelor- und Masterstudiengänge qualitativ zu verbessern, bundesweit auf ca. 1,1 Milliarden €.

DIE LINKE will mit diesem Antrag verschiedene Dinge erreichen. Wir möchten eine Unterrichtung des Landtags dazu erwirken, worauf sich Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat und Kultusministerkonferenz verständigt haben.

Dabei geht es eben darum, wie das Betreuungsverhältnis und der Betreuungsaufwand in den Bachelor- und Masterstudiengängen verbessert werden kann und inwieweit sich dies in den Zielvereinbarungen niederschlägt.

Wir sind in einer sehr missliche Situation, bei der Aufstellung des Doppelhaushalts. Der Landtag soll ein Budget festlegen für die Zielvereinbarungen in der Periode ab dem Jahr 2011, weiß aber noch nicht, wie diese Zielvereinbarungen aussehen sollen und in welchem Verfahren sie die Landesregierung aufstellen will. Eigentlich müssten die Grundpfeiler jetzt schon bekannt sein. Dazu gehört für uns auch die Betreuungsrelation in den Bachelor- und Masterstudiengängen.

Weiterhin wird immer die berechtigte Forderung erhoben, zwischen den Bachelor- und den Masterstudiengängen keine Quote einzuziehen. Jeder, der sein Studium mit einem Bachelor abgeschlossen hat, soll auch Zugang zu einem entsprechenden Masterstudiengang bekommen. Dieser Forderung schließt sich die Fraktion DIE LINKE an.

Unklar ist, inwieweit eine solche Quote von der Landesregierung nicht indirekt über den Haushalt eingezogen wird. Das hängt mit dem Hochschulpakt zusammen. Der Hochschulpakt orientiert allein auf die Studienanfänger im ersten Studiensemester, aber nicht auf die Studienanfänger im ersten Fachsemester. Das ist in der Logik des Hochschulpakts auch verständlich, aber es stellt die Hochschulen in Sachsen-Anhalt vor die besondere Herausforderung, dass diejenigen, die in Sachsen-Anhalt ein Masterstudium beginnen, nicht mitgezählt werden. Das ist ein Problem, und das kann angesichts der Überlastung unserer Hochschulen durchaus zu einer indirekten Quotierung führen, weil nicht jedem, der ein Bachelorstudium abgeschlossen hat, der Zugang zu einem Masterstudium gewährleistet werden kann.

Wir möchten darüber hinaus von der Landesregierung wissen, wie innerhalb der Zielvereinbarungen im Bereich der Weiterbildung Masterstudienangebote mit aufgebaut werden sollen. Wir haben schon im Zusammenhang mit der Änderung des Hochschulgesetzes angemerkt, dass die Vorschrift im Hochschulgesetz, die den Hochschulen eine gewisse Rechtssicherheit in Bezug auf die Weiterbildung verschafft, herausgestrichen werden soll.

Zudem möchten wir die Landesregierung auffordern, sich in der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, dass es genügend Kapazitäten in den Masterstudiengängen gibt, und zwar deutschlandweit. An dieser Stelle muss man die Logik des Hochschulpaktes erweitern. Es besteht ein großes gesellschaftliches Interesse an einer Masterausbildung an den Hochschulen mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch. In diesem Sinne sind natürlich auch die entsprechenden Kapazitäten vorzuhalten.

Wir sehen in der 300-Punkte-Grenze des ECTS-Systems - das ist ein Kreditpunktesystem, das im Zuge der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses für die Vergleichbarkeit der Studiengänge sorgen soll - eine für die Hochschulen sehr schwierig zu handhabende Beschränkung, weil man Bachelor- und Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge eben nur bis zu der Grenze von 300 Punkten anbieten darf. Das halten wir nicht für notwendig und das ist im internationalen Vergleich auch in so gut wie keinem anderen europäischen Land so.

Diese Grenze bewirkt, dass das Bachelorstudium in einer sehr kurzen Zeit absolviert werden muss, weil viele Hochschulen davon ausgehen, dass ein zweisemestriges Masterstudium ihren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen kann. Deshalb wird in der Regel versucht, das Studium aus einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium zusammenzusetzen. Dies bedeutet allerdings, dass wesentliche Studieninhalte im Bachelorstudiengang nicht mehr in dem Maße behandelt werden können, wie es für die hohen Qualitätsmaßstäbe der Wissenschaftlichkeit notwendig wäre - oftmals, aber nicht überall. Es gibt natürlich auch sehr gut strukturierte Bachelorstudiengänge.

Wir möchten den Bachelorstudiengang an dieser Stelle aufwerten, damit er als erster berufsqualifizierender Abschluss auch eine entsprechende Anerkennung erfährt.

Zum Betreuungsaufwand: Auch in diesem Bereich bedarf es einer bundesstaatlichen Gesamtlösung. Wir haben das Problem in der schwierigen Haushaltssituation jetzt erst einmal scheinbar dadurch gelöst, dass man den Hochschulen erst einmal 90 % ihres Budgets in Gänze zur Verfügung stellen möchte. Ich gehe davon aus, dass man den Hochschulen diese Bürde nicht zumutet.

Ein Problem ist aber noch nicht gelöst, nämlich dass den Hochschulen lediglich 90 % der durch Tarifabschlüsse bedingten Aufwüchse zur Verfügung gestellt werden müssen. An dieser Stelle sei gesagt, dass dieser Ausfall der Mittel sich natürlich in den Budgets bei den Personalstellen widerspiegeln wird, zum Teil auch bei den Qualifikationsstellen und zu einem großen Teil auch bei den Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wodurch sich die Betreuungsrelation an den Hochschulen natürlich weiter verschlechtern wird.

Weiterhin ist uns noch ein Punkt besonders wichtig, der auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, den CDU, CSU und FDP auf Bundesebene geschlossen haben.

Dieser Koalitionsvertrag geht davon aus, dass man ein Stipendiensystem einführt. Dieses Stipendiensystem soll zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert werden. Die andere Hälfte soll aus privaten Mitteln aus der freien Wirtschaft akquiriert werden. Wenn Bund und Länder die Hälfte dieses Stipendiensystems finanziell tragen sollen, frage ich mich, woher wir dafür die finanziellen Mittel im Land nehmen sollen. Es besteht nicht nur bei uns, sondern auch bei der Hochschulrektorenkonferenz die große Befürchtung, dass zugunsten eines solchen Stipendiensystems die Ansprüche aus der Bundesausbildungsförderung entsprechend zurückgefahren werden.
Dies ist ein Trend, dem wie uns im Sinne der Studierenden entgegenstellen müssen, die auf eine solche Bundesausbildungsförderung angewiesen sind. Das Bafög ist ein Rechtsanspruch. Das kann jeder beantragen, der dazu berechtigt ist, und er bekommt es dann auch.

Ein Stipendiensystem ist immer auf das Wohl und Wehe dessen ausgerichtet, der das Stipendium gibt. Wir wehren uns nicht dagegen, dass man zusätzlich für diejenigen, die besonders gute Leistungen erbringen, Stipendien vergibt. Das machen wir als politische Stiftungen, das macht die Studienstiftung des deutschen Volkes etc. Aber eine Aushöhlung des Bafögs zugunsten eines solchen Stipendiensystems darf es nicht geben.  

Ich denke, wir haben als Fraktion wichtige Fragen aufgeworfen. Wir werden vielleicht noch einmal im Ausschuss im Detail darüber diskutieren müssen, insbesondere, was den Auftrag an die Landesregierung angeht, in der Kultusministerkonferenz entsprechend aktiv werden. Die Berichte und die Unterrichtung des Landtags im Zuge der Aufstellung der Zielvereinbarungen sind ungeheuer wichtig.

Ich bitte darum, diesen Antrag in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen.