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Hendrik Lange zu TOP 18: Vollständige und nachhaltige Sanierung der "Bohrschlammdeponie Brüchau" durch den Betreiber ENGIE E&P Deutschland GmbH

Es ist gut, dass Umweltfragen eine hohe Aufmerksamkeit in der Bevölkerung genießen. Wir alle wünschen uns in einer intakten Umwelt zu leben. Entsprechende Aufmerksamkeit erfahren daher Projekte, Anlagen Altbestände von denen berechtigter Weise vermutet wird, dass sie Gefahren für diejenigen mit sich bringen, die in unmittelbarer Nähe leben. Das ist legitim und muss ernst genommen werden.

Zur Bohrschlammdeponie wurde schon viel gesagt. Allein die Tatsache, dass unklar ist, welche Stoffe eigentlich eingelagert sind, lässt aufhorchen. Bekannt ist, dass ein Grundwasserschaden eingetreten ist – Ursache und Auswirkung geben Anlass zur Diskussion. Diese wurde vor Ort geführt – und auch in den Ausschüssen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Verfahren so transparent wie möglich durchgeführt werden. Deswegen sprechen wir uns auch für eine öffentliche Ausschussberatung aus, wenn ENGIE eingeladen ist.

Für meine Fraktion ist für die Sanierung klar, dass sie so schnell wie möglich stattfinden muss. Und am besten ist aus meiner Sicht, wenn die Schäden durch ein Abtragen der Deponie vollständig beseitigt werden. Dabei verschließt meine Fraktion nicht die Augen davor, dass auch dieses Verfahren ordentlich geprüft werden muss – und sämtliche Risiken von der Kontamination durch Stäube, über den Transportweg bis zur endgültigen Lagerung bedacht werden müssen.

Aber eins ist Fakt – es dürfen nicht die Finanziellen Erwägungen im Wege stehen, wenn es um das Wohl von Mensch und Umwelt geht!

Natürlich machen einem die Vermutungen der Menschen zur einem erhöhten Krankheitsrisiko Sorgen. Deswegen sollte die Landesregierung dem nachgehen. 

Wir haben das schon oft in den Ausschüssen beraten und das wird auch weiter der Fall sein. Deshalb hätte es des Antrags nicht bedurft. Und wenn Sie die PM der Bürgerinitiative vor Ort gelesen haben wissen Sie, dass der AfD-Antrag in einen klaren gesellschaftlichen Kontext gesetzt wurde der und eine Zustimmung unsererseits unmöglich ist. – das ist ja nicht neu - Daher haben wir uns für einen Änderungsantrag zum Alternativantrag entschieden, der die von mir benannten Punkte klarer fasst.

Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.