Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Hendrik Lange zu TOP 16: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Lange hat es gedauert, bis wir dieses Gesetz wieder hier im Landtag haben. Es hat aber auch lange gedauert, bis das Gesetz überhaupt in den Landtag eingebracht wurde. Der erste Impuls für diese Debatte wurde ja schon im Oktober des letzten Jahres gegeben. Das war damals ein Antrag der GRÜNEN, den wir noch um einige Punkte erweitert hatten. Am Ende ist der Gesetzentwurf doch wieder hier angekommen und wir können ihn verabschieden. Ich möchte daran erinnern, dass dieses Gesetz rückwirkend wirksam werden muss, weil sich das Verfassungsgericht entsprechend geäußert hat.
 
Im Ausschuss, insbesondere im Wissenschaftsausschuss, war deshalb eine intensive Beratung notwendig, weil es durchaus strittig war, inwieweit die finanziellen Auswirkungen den Hochschulen tatsächlich übergeholfen werden. Insbesondere diese Diskussion hat uns dort beschäftigt. Wir haben in der Anhörung erfahren, dass es um Mittel in Höhe von bis zu 600.000 Euro geht, die im Wesentlichen den Fachhochschulen auf die Füße fallen, denn im Gesetz ist nicht geregelt, inwieweit das durch das Land kompensiert wird.  
 
Es sind auch keine vernünftigen Regelungen dazu getroffen worden, wie man diese Leistungsentgelte dann berechnet. Das überlässt man den Hochschulen selbst. Wir sagen dazu: So geht das nicht. Die Budgetberechnungen für die Hochschulen sind de facto unter einem rechtswidrigen Zustand gemacht worden. Man ist damals einfach von einer anderen Größenordnung bei den W2-Professuren ausgegangen. Man kann jetzt nicht die Hochschulen dafür verantwortlich machen, dass wir das Gesetz anpassen müssen, weil es eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.  
 
Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der darauf abzielt, sowohl in diesem Jahr als auch in den kommenden Jahren eine Kompensation der Auswirkungen dieses neuen Besoldungsgesetzes für die Hochschulen zu schaffen, sodass sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Ich denke, das wäre nur gerecht. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu.