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Hendrik Lange zu TOP 14: Professorinnen und Professoren angemessen entlohnen

Im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft haben wir uns länger mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auseinandergesetzt. Es herrschte Einigkeit darüber, dass in den ersten Punkten auf jeden Fall eine Konkretisierung erfolgen sollte. Hintergrund ist, dass aus den Wissenschaftseinrichtungen, aus den Hochschulen der sehr mit Nachdruck vorgebrachte Hinweis kam, dass man das Abstandsgebot zwischen W 2 und W 3 unbedingt beachten muss - das ist etwas, was sicherlich auch hinsichtlich des Besoldungsgesetzes eine größere Rolle spielen wird - und dass die W-Besoldung mit dem Prinzip der Leistungsbezüge verbunden ist.  

Wenn man diese Leistungsbezüge de facto kürzt und als garantierte Leistungsbezüge auszahlt, dann würde dieses Prinzip ad absurdum geführt werden. Da hieß es schon, dann könnte man auch die C-Besoldung wieder einführen, das wäre dann ein ähnlicher Effekt. Deswegen kam von uns der Hinweis, das Prinzip der Leistungsbezüge weiterhin aufrechtzuerhalten und das zu tun, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, nämlich die Leistungsbezüge transparent, rechtskonform und einklagbar zu verankern. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE dazu ist, dass das nicht zulasten der Hochschulen gehen darf.  
 
So kam zum Beispiel aus dem Finanzausschuss die Überlegung, dass man die Strukturen entsprechend anpassen könnte, die Hochschulen Stellen einsparen und daraus dann Leistungsbezüge bezahlt werden könnten. Das kann nicht unsere Politik sein. Es darf keine Stelleneinsparungen für die Leistungsbezüge geben.  
 
Jede gerichtlich erzwungene Anpassung der Besoldung anderer Beamter würde ganz selbstverständlich aus Personalverstärkungsmitteln bezahlt. Das liegt auch in der Logik der Tarifanpassung, die auch ausgeglichen wird, was in den Zielvereinbarungen verankert ist.  
 
Es ist dringend notwendig, im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft schnellstmöglich die entsprechenden Berichte zu erhalten. Ich weiß, wir haben das so verabredet, dass das nach der Sommerpause geschehen soll. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, schnellstmöglich im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Bericht zu erstatten.  

Wir enthalten uns der Stimme, weil der Antrag am Anfang zwar in die richtige Richtung geht, aber im letzten Punkt noch immer die Kostenneutralität verankert ist. Ich denke, das können wir den Hochschulen bei Überlast im Moment nicht zumuten.