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Hendrik Lange zu TOP 13: Hochschulambulanzen der Universitätsmedizin ausfinanzieren

Die Universitätsklinika leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im Land. Als Maximalversorger sind sie die Einrichtungen, die besonders schwere Krankheitsfälle erfolgreich behandeln können. Die engagierten Beschäftigten unserer Klinika leisten täglich wichtige Arbeit für die Menschen in unserem Bundesland und dafür gebührt ihnen unser Dank!

Wichtiger Teil der Medizinischen Versorgung sind dabei die Ambulanzen der Uniklinika. Sie behandeln komplexe und schwierige Fälle. So werden hochspezialisierte diagnostische und therapeutische Leistungen erbracht. Zudem sind sie spezialisiert, seltene Erkrankungen zu behandeln. Weithin sind die Ambulanzen nachgefragt, wenn es Mehrfacherkrankungen und hochspezialisierte Nachsorge und Überwachung geht. Dabei kann bei komplexen Krankheitsbildern interdisziplinär und multiprofessionell behandelt werden. Die Hochschulambulanzen tragen somit zur Facharztversorgung bei und ergänzen sie.

Seit Jahren klagen die Universitätsklinika darüber, dass die Finanzierung der Hochschulambulanzen unzureichend ist. Es muss ein millionenschweres Defizit hingenommen werden, weil die Krankenkassen uneinsichtig sind. Ja das Defizit der Hochschulambulanzen hat sogar schon dazu geführt, dass ernsthaft über die Schließung eines Standortes für HS-Medizin nachgedacht wurde. Die Pläne konnten glücklicherweise nicht durchgesetzt werden – denn (auch mit dem heutigen NC-Urteil) wissen wir, dass wir tendenziell zu wenige Studienplätze in der Medizin haben. Gleichwohl ist festzustellen, dass Mittel, die für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt wurden, zum Defizitausgleich aufgewandt werden müssen. Und das ist ein unhaltbarer Zustand! Schließlich sollte genau der Fall durch das HS-Medizingesetz einmal verhindert werden!

Was ist die Komplexe Versorgung in den HS-Ambulanzen den Krankenkassen derzeit wert? 61,18€ im Quartal/Fall. Egal wie oft jemand die Ärzte aufsuchen muss, oder ob verschiedene Fachärzte einbezogen werden müssen… 61,18€. Zudem ist die Deckelung der Fallzahlen ein Problem, da jeder zusätzliche Fall nicht entlohnt wird. Damit müssten die Klinika eigentlich Patienten ablehnen – das machen sie derzeit nicht – kann auch nicht in unserem Interesse liegen!

Somit sind die Hochschulambulanzen in S-T am unteren Ende der Finanzierung durch die Krankenkassen bundesweit. Und da die Unterfinanzierung bis auf wenige Bundesländer ein großes Problem ist, wurde das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet – explizit auch mit dem Ziel die Finanzierung der HS-Ambulanzen zu verbessern.

In einigen Bundesländern hat das Früchte getragen. In S.-H. wird ab 2018 150€ gezahlt; in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland 145 €. Nach meinem Wissen sind die Verhandlungen bei einem Angebot der Kassen von 83 € gescheitert. Was soll also rechtfertigen, dass im Osten die Hochschulambulanzen weit unter den Beträgen der alten Bundesländer finanziert werden sollen?

Das Uniklinikum Halle errechnet für eine Ausfinanzierung seiner Ambulanzleistungen eine Fallpauschale von 147 € und Liegt damit im bundesweiten Trend. Wir müssen als Land das Interesse daran haben, dass unsere Klinika nicht in Defizite hineingezwungen werden. Deswegen soll die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Verhandlungen einen Erfolgreichen Abschluss finden. Denn niemanden ist geholfen, wenn es Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen gibt.

Ich weiß um die Unabhängigkeit der Akteurinnen. Gleichwohl übt das Sozialministerium seine Fachaufsicht nicht immer zum Wohl unserer Klinika aus. Zumindest könnte es da Verbesserungen geben. Deswegen haben wir eine vorsichtige Formulierung gewählt in dem die LR darauf hinwirken soll, dass die Verhandlungen zu einem Ende geführt werden, wo dann kein Defizit mehr übrig bleibt.

Lassen Sie uns gemeinsam für eine gute Finanzierung der Klinika sorgen. Es sind unsere Einrichtungen!