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Hendrik Lange zu TOP 12: Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen anerkennen

Anrede,

In der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag bereits mit den Freifunkinitiativen beschäftigt. Allen ist mittlerweile klar, dass der Zugang zum Internet eine Form der Daseinsvorsorge ist. Nicht umsonst gibt es auch in unserem Land Strategien, den Netzausbau voranzutreiben. Auch wenn das Ausbauziel, bezogen auf die Geschwindigkeit, in anderen Ländern mit einer Schnecke verglichen wird, besteht zumindest Einsicht in die Notwendigkeit. Aber nicht nur die Wirtschaft benötigt höhere Brandbreiten, auch Privatpersonen nutzen zunehmend Internetdienste, die hohe Bandbreiten voraussetzen.

Einsicht in die Notwendigkeit herrscht nun wohl auch bei der Bundesregierung, die das Telemediengesetz nun nochmal novellieren möchte. In der beschriebenen Debatte hat sich der Landtag bereits über die Unzulänglichkeit der Bundesgesetzgebung bei der Beseitigung der sogenannten Störerhaftung ausgetauscht. Nun soll also Nachgebessert werden. Das Wird Zeit! Denn bezüglich freier W-Lan-Netze ist Deutschland noch immer eine Wüste – nicht nur mit Blick ins europäische Ausland.

Der freie Zugang zum Netz, das ist auch ein Hauptanliegen der Freifunkinitiativen. Die dezentral organisierten Freifunkinitiativen stellen dabei über ihr System von W-Lan-Routern den kostenlosen Netzzugang sicher. Die dafür notwendige Technik und die Software werde dabei zur Verfügung gestellt, damit Menschen, die das Freifunknetz mit aufbauen möchten, dieses relativ niedrigschwellig können. Die Initiativen arbeiten dabei mit großem ehrenamtlichem Engagement. Und wer sich einmal von der Hilfe überzeugen möchte, die Freifunkinitiativen leisten, der kann sich gerne in Flüchtlingsunterkünften umsehen, in denen Freifunkinitiativen für den nötigen Netzzugang gesorgt haben. Für dieses Engagement möchte ich den Initiativen vor Ort noch einmal einen großen Dank aussprechen!

Aber die Freifunkinitiativen sorgen nicht nur für einen freien Netzzugang. Sie schaffen auch Verständnis über das Funktionieren von Netzwerken. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur digitalen Bildung. Dass dieses Engagement wertvoll ist, hat der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode bereits festgestellt. Es wäre gut, wenn sich auch die jetzige Landesregierung den Beschluss zu Eigen macht. Denn die Umsetzung ist allenfalls mit zarten Ansätzen erfolgt. Allein bei der Unterstützung in den eigenen Liegenschaften hapert es schon. Und das Pilotprojekt in der Medienanstalt kommt nach meinen Informationen auch nur zaghaft voran.

Nach § 52 Absatz 1 der der Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft (z.B. ein Verein oder eine (g)GmbH) gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Freifunkinitiativen, die die Idee verfolgen, mit ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement Internet unter die Leute zu schaffen, nützen im besten Sinne der Gemeinschaft. Ein Engagement, das der digitale Wandel unserer Gesellschaft hervorgebracht hat. Freifunkinitiativen können allerdings derzeit nur für den Bildungszweck als gemeinnützig anerkannt werden; bzw. wenn sie im Sinne der Mildtätigkeit Hardware (wie z.B. bei den Flüchtlingsunterkünften) zur Nutzung überlassen. Wenn Freifunkinitiativen jedoch selbst aktiv am Aufbau der Freifunknetze beteiligt sind, ist eine Steuerliche Begünstigung nach derzeitigem Recht nicht möglich. Das benachteiligt die Initiativen beispielsweise beim Spendensammeln, worauf so gut wie jede ehrenamtliche Initiative ja angewiesen ist.

Initiativen, die sich Ehrenamtlich um die Vermittlung von Medienkompetenz bemühen und die einen freien Internetzugang für Alle schaffen möchten verdienen in unserer vom digitalen Wandel erfassten Gesellschaft unsere Unterstützung.

Darauf zielt die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen - unterstützt von Thüringen – im Bundesrat ab. Sie möchte eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch für Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, z.B. Vereinen, ermöglichen, die Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten. Um etwaige Wettbewerbsvorteile auszuschließen, soll dabei die ohnehin vorhandene Unentgeltlichkeit im Förderzweck festgeschrieben werden. Hierzu soll die Abgabenordnung in § 52 Absatz 2 angepasst werden und „Freifunk-Netze“ als neue Ziffer in den Katalogzwecken ergänzt werden.

Der Antrag meiner Fraktion möchte bewirken, dass der Landtag unsere Landesregierung beauftragt, diese Bundesratsinitiative zu unterstützen. Es wäre ein gutes Signal an die Freifunkinitiativen und ein klares Bekenntnis zu ihrem unterstützenswerten Engagement.