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Hendrik Lange zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Genese und die Ursachen für den Gesetzentwurf sind genannt: höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem letzten Jahr. Dazu muss man auch sagen, wir haben vor knapp einem Jahr im Landtag über einen Antrag beraten, der eine entsprechende Anpassung zum Inhalt hatte. Nach längerer Zeit haben wir auch noch einmal  im Ausschuss darüber beraten dürfen. Es ist an der Zeit, dass das, was das Bundesverfassungsgericht von uns gefordert hat, endlich nachvollzogen werden kann. Die Zeit ist reif dafür.
 
Die Hochschulen haben zu Recht die Art und Weise kritisiert, nach der nun der Leistungsanteil berechnet werden soll. Die W-Besoldung ist ursprünglich eingeführt worden, um genau diese Leistungskomponente zu etablieren und entsprechende Leistungsanreize zu setzen. Das wird  ein Stück weit ad absurdum geführt.

Ich finde, es ist keine gute Begründung zu sagen, ein Professor muss ja keine Funktion übernehmen. Das ist eine Einstellung, die ich kaum nachvollziehen kann. Es müsste geradezu anders herum sein: Wenn jemand freiwillig eine solche Aufgabe übernimmt, dann soll sich das für den Betreffenden auch lohnen.

Weiterhin muss man sagen, dass das frühere System der C-Besoldung anders berechnet wurde. Um dieses Leistungssystem zu etablieren, gab es für eine Zeit lang eine Übergangsfinanzierung, gab es einen Ausgleich für die Hochschulen, um genau diese Leistungskomponente entsprechend darzustellen. Denn man sollte nicht vergessen, dass die W-Besoldung deutlich geringer ist als die C-Besoldung und dass das durch diese Leistungsbezüge  kompensiert werden sollte.
 
Die Finanzierung dieser Leistungsanreize ist weggefallen. Die Hochschulen sollten das dann schon aus eigener Kraft tun. Jetzt  überfordert man sie tatsächlich mit der Aufgabe. Die Ansage, wenn ihr die Leistungskomponente weiter finanzieren wollt, dann müsst ihr eben 300 000 bis 400 000 € mehr  ausgeben, trifft besonders die Fachhochschulen, weil dort im Wesentlichen die W2-Stellen vorhanden sind. Diese Ansage an die Hochschulen ist extrem schwierig. Entweder bezahlt ihr entsprechend nach Leistungskriterien  oder ihr könnt es euch eben wegen des Budgets nicht leisten. Das halte ich für kreuzgefährlich. Das wäre ungefähr das Gleiche, als würde man eine Tariferhöhung bei den Lehrern oder bei den Finanzbeamten beschließen und sagen, wie diese Erhöhung bezahlt werden soll, muss die Schule oder das Finanzamt selbst entscheiden. So gehen wir an keine Tariferhöhung heran. Nur bei den budgetierten Hochschulen sagt man, sie sollten das Geld aus ihrem eigenen Topf  nehmen. Das halte ich für schwierig.

Deswegen schlagen wir vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Wir werden uns auch noch einmal mit den kritischen Anmerkungen auseinandersetzen. Ich hoffe, dass es Lösungen gibt, die im Sinne der Hochschulen und einer leistungsgerechten Entlohnung der Professoren sind.