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Hendrik Lange zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Ich finde es sehr positiv, dass sich die Koalition dazu durchringen konnte, einigen Vorschlägen der Opposition zu folgen. Sicherlich war der Grund dafür, dass es gerade für die beiden Punkte, die schon angesprochen wurden, und zwar den Übergang vom Bachelor zum Master und die Frage des Teilzeitstudiums, ein sehr positives  Echo in der Anhörung im Ausschuss gegeben hat.
 
Die Hochschulen bekommen gerade bei der Frage des Übergangs vom Bachelor zum Master eine Rechtssicherheit und sie bekommen auch in gewisser Art und Weise Gestaltungsmöglichkeiten, die sie dann in ihren Satzungen niederschreiben können. Das Problem war bislang, dass Studierende, die am Ende des Bachelorstudiums stehen und noch in der Prüfungszeit sind oder die vielleicht noch eine Prüfung nach holen müssen oder deren Unterlagen zur Bachelorarbeit noch nicht korrigiert sind oder die diese noch nicht verteidigt haben, trotzdem schon in einen Zeitraum hineinkommen, wo sie sich für ein Masterstudium immatrikulieren müssen. Sie könnten sich  theoretisch nicht gleich im Anschluss an das Bachelorstudium immatrikulieren. Das ist etwas, was das Hochschulgesetz bis jetzt noch nicht geregelt hat. Das wird jetzt an das, was in der Praxis schon passiert, angepasst. Die Hochschulen haben damit eine Rechtssicherheit.
 
Zum Teilzeitstudium. Der Vorschlag zum Teilzeitstudium kam nicht aus der Koalition. Er war auch schon in unserem Gesetzentwurf enthalten. Ich sage das, damit es dabei keine Missverständnisse gibt. Dieser Vorschlag wurde de facto ebenfalls fast gänzlich übernommen. Für die Hochschulen wurde die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf die persönliche Lebenssituation zu reagieren. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, das betrifft auch Studierende, die ein Kind bekommen, wo in der Familie etwas vorkommt oder wo einfach die Notwendigkeit besteht, für einen gewissen Zeitraum einen finanziellen Engpass durch Arbeit zu überbrücken. Diesen Studierenden haben wir jetzt die Möglichkeit eröffnet, dass die Hochschulen flexibel auf ihre Situation reagieren können. Die Hochschulen sind damit auch ein Stück weit  in die Pflicht genommen.
 
Bedauerlich ist, dass es für die Koalition keinen Weg dahin gab, eine Zusage dahin gehend zu machen, dass diejenigen, die einen Bachelorabschluss erworben haben, auch ein Masterstudienplatz angeboten bekommen. DIE LINKE bleibt dabei: Jeder, der einen Bachelorstudiengang abgeschlossen hat, soll das Recht und die Möglichkeit haben, einen Masterstudienplatz zu bekommen. Das ist für uns eine Kernforderung.

Die Kapazitäten dafür müssen in Zukunft vorgehalten werden. Sie werden wahrscheinlich auch dafür frei werden. Auch wenn die Studierendenzahlen gleichbleiben, kann man für Sachsen-Anhalt sagen, dass man schon schauen muss, wie man eventuell sinkende Studierendenzahlen im Bachelorstudiengang durch steigende Studierendenzahlen im  Masterstudiengang kompensieren kann. Das setzt auch ein Umsteuern im Hochschulpakt voraus.
 
Nicht durchsetzen konnten wir uns mit der Forderung nach der Abschaffung der Studiengebühren. Es geht einfach darum, dass die Langzeitstudiengebühren eine absolute Fehlsteuerung sind. Wenn sie keine Fehlsteuerung wären, müsste  man davon ausgehen, dass die Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren fallen. Das tun sie nicht, sie steigen. Also funktioniert die Steuerung nicht.
Zweitstudiengebühren sind ein Anachronismus vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens. Ungerechte Studiengebühren für Lehr- und Lernmittel gehören ebenfalls abgeschafft.
 
Dazu sage ich auch in Richtung SPD: Es reicht nicht, sich mit einem schicken Beutel und dem Bekenntnis  gegen Studiengebühren ablichten zu lassen, man muss auch etwas dagegen tun. In diesem Sinne bleiben wir bei unseren Vorschlägen und enthalten uns bei der Abstimmung über die abgespeckte Beschlussvorlage der Stimme.