Hartz-IV-Urteil: Schritt in die richtige Richtung - Ziel bleibt absolute Sanktionsfreiheit
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge mögliche Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger*innen erheblich eingeschränkt werden müssen, erklären der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Staat ist verpflichtet, das Existenzminimum zu sichern. Dass Leistungen stufenweise gestrichen werden, verletzt die Würde der Leistungsberechtigten. Folgerichtig wurde sie von den Karlsruher Richter*innen einkassiert.
Hartz-IV-Sanktionen treiben gerade die Menschen ins Elend - im schlimmsten Fall gar in die Wohnungslosigkeit - die am dringlichsten Hilfe und Unterstützung benötigen. Daran können weder die Betroffenen noch der Staat ein Interesse haben.
Wir sehen uns durch dieses ermutigende Signal bestätigt und kämpfen weiter für die absolute Sanktionsfreiheit.“
Magdeburg, 5. November 2019