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Hartz IV - Urteil des Bundesverfassungsgericht ignoriert

Zum Verhandlungsergebnis hinsichtlich der so genannten Hartz-IV-Reform erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zum Verhandlungsergebnis hinsichtlich der so genannten Hartz-IV-Reform erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Was da als Durchbruch gefeiert wird, ist von einer die Menschenwürde respektierenden Grundsicherung weit entfernt und federt hinsichtlich des Regelsatzes nicht einmal die Auswirkungen der Jährlichen Preissteigerungen ab. Faktisch ist die Situation heute keine andere als nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, offensichtlich sind sich Union, SPD, FDP und auch die Grünen darüber einig geworden, dieses Urteil schlicht zu ignorieren.

Die LINKE bleibt dabei, dass zumindest ein Regelsatz von 433 Euro entsprechend den Berechnungen der Diakonie Mitteldeutschland anzusetzen und zugleich das unwürdige Hartz-IV-System zu überwinden ist.

Auch nach den Verhandlungen besteht mehr als berechtigter Zweifel an der Verfassungskonformität der so genannten Reform und damit von Hartz IV selbst. Die Landesregierung muss im Interesse der Menschen in Sachsen-Anhalt dieses Vorhaben im Bundesrat ablehnen und stattdessen die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen – aber dazu fehlen ihr sowohl der politische Wille als auch die politische Kraft.“

Magdeburg, 21. Februar 2011