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Hartz-IV-Betroffene bleiben die Leidtragenden

Zur heutigen Beschlussfassung über die so genannte Hartz-IV-Reform im Bundestag und im Bundesrat erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zur heutigen Beschlussfassung über die so genannte Hartz-IV-Reform im Bundestag und im Bundesrat erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Das Ergebnis konnte nicht mehr überraschen, empörend bleibt der Vorgang allemal. Selbst die den vermeintlichen Kompromiss mittragende Sozialdemokratie hat über ihren Vorsitzenden verlauten lassen, es gebe nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken. Und selbst die Grünen hatten dies wohl bemerkt und waren noch schnell von Bord gegangen.

So bleiben die Hartz-IV-Betroffenen die Leidtragenden dieser Beschlussfassungen, ihre Situation hat sich im Vergleich zum Zeitpunkt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kern nicht geändert, das entwürdigende Hartz-IV-Prozedere blieb unangetastet.

Niemand vermag heute verlässliche Aussagen zur Halbwertzeit des Gesetzes vorzunehmen, die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sind mitnichten ausgeräumt, und so wird wohl Karlsruhe erneut zum Zuge kommen müssen.

Hätte die Landesregierung die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt im Auge gehabt, sie hätte im Bundesrat nur ablehnen können. Und sie wäre jetzt gefordert, gemeinsam mit anderen das Bundesverfassungsgericht anzurufen – aber auch in dieser Angelegenheit ist von dieser Landesregierung und der hiesigen CDU-SPD-Koalition wohl nichts mehr zu erwarten.“

Magdeburg, 25. Februar 2011