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Halle braucht eine vierte IGS – Bildungsministerium muss Blockade aufgeben

Dem Bildungsausschuss der Stadt Halle wurden in der letzten Sitzung die Zahlen der Anmeldungen für die künftigen 5. Klassen in den weiterführenden Schulen der Stadt vorgelegt. Danach sind sowohl die Plätze an den städtischen Gymnasien als auch an den drei Integrierten Gesamtschulen (IGS) um mehrere Hundert Anmeldungen der Eltern für das kommende Schuljahr überzeichnet. An allen Gymnasien, mit Ausnahme des Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasiums, und an allen drei IGS müssen deshalb Losverfahren durchgeführt werden. Dagegen sind die Anmeldungen für die drei städtischen Sekundarschulen so gering, dass die neuen 5. Klassen nach den Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung nur über Ausnahmegenehmigungen gebildet werden können. Dennoch hat das Bildungsministerium bisher darauf bestanden, dass die Stadt Halle anstelle der beantragten vierte IGS lediglich eine vierte Sekundarschule neu errichten darf. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Durch die konkreten Anmeldungen durch die Eltern für den Besuch der neuen 5. Klassen ist nachgewiesen, dass die Stadt Halle dringend eine weiterführende Schule benötigt, und zwar eine weitere Integrierte Gesamtschule. Die Blockade der beantragten Neugründung einer vierten IGS durch das Bildungsministerium und der auf die Stadt ausgeübte Zwang, stattdessen eine weitere Sekundarschule zu errichten, widersprechen in krasser Weise dem dokumentierten Elternwillen.

Die Linke wird Ministerin Feußner auffordern, im nächsten Bildungsausschuss am 11. April zu den Zahlen der Stadt Halle Stellung zu nehmen. Das Bildungsministerium kann bei diesem Anmeldeverhalten der Eltern seine bisherige Argumentation, dass der Bedarf für eine weitere IGS nicht nachgewiesen wurde, für eine weitere Sekundarschule aber schon, nicht länger aufrechterhalten. Es wäre schlicht politische Willkür und eine eklatante Missachtung des Elternwillens, wenn an der bisherigen Fehlentscheidung weiter festgehalten würde.

Das Bildungsministerium muss der Stadt Halle jetzt die beantragte Gründung der vierten IGS genehmigen. Andernfalls würden nach dem Losverfahren voraussichtlich mehr als 150 Schüler:innen ohne Losglück an den bestehenden IGS gezwungen, Schulformen zu besuchen, die sich ihre Eltern für sie nicht gewünscht haben. Das ist völlig inakzeptabel.

Die Stadt Halle muss als Schulträger in die Lage versetzt werden, der Anwahl durch die Eltern, so wie es vom Schulgesetz vorgesehen ist, auch Rechnung tragen zu können. Das ist derzeit für die Wahl einer IGS nicht gegeben. Losverfahren sind keine Lösung, sondern höchstens ein Notbehelf.“

 

Hier die Anmeldungen der Eltern (Erstwunsch) an den weiterführenden Schulen der Stadt Halle.

 

Magdeburg, 5. April 2024