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Grünbuch Transeuropäische Netze Verkehr – Landesregierung verstößt wiederholt gegen Landesverfassung

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in seiner heutigen Sitzung u. a. mit dem Vorhaben der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Politik für ein besseres integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz (Grünbuch TEN-V) befasst. Dazu erklärt der verkehrspol. Sprecher der Fraktion Uwe Heft

Der Ausschuss für  Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in seiner heutigen Sitzung u. a. mit dem Vorhaben der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Politik für ein besseres integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz (Grünbuch TEN-V) befasst. Dazu erklärt der verkehrspol. Sprecher der Fraktion Uwe Heft:

„Sachsen-Anhalt als Transitland im Drehkreuz der europäischen Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen des Personen- und Güterverkehrs in der Europäischen Gemeinschaft ist innerhalb der transeuropäischen Netze-Verkehr mehrfach „betroffen“. Eine den Bedingungen künftiger Verkehre angemessene Planung der Verkehrskorridore wie auch zugehöriger Infrastruktur ist für Sachsen-Anhalt unverzichtbar.

Im Rahmen der aktuellen Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes und der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes kann dieses komplexe Thema nicht allein dem Handeln der Landesregierung überlassen bleiben. Hier gilt es u.a., auch externen Sachverstand anzuhören. Dies hält die Landesregierung nicht für nötig und agiert im Bundesrat ohne Legitimation durch den Landtag Sachsen-Anhalts oder dessen Ausschüsse. Ohne Beteiligung des Landtages arbeitet die Landesregierung an Gesetzgebungsverfahren und verletzt damit vorsätzlich und wiederholt Artikel 62 der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Landesregierung ist dringend aufgefordert ihren Arbeitstil im Umgang mit dem Parlament unverzüglich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Frage, weshalb die Gremien nicht in dieses Beratungs- und Anhörungsverfahren mit einbezogen wurden, kann die Landesregierung nicht hinreichend beantworten. Der Landtag von Sachsen-Anhalt und dessen Ausschüsse sind jedoch keine Spaßveranstaltung zu Lasten des Steuerzahlers. Die Landesregierung ist aufgefordert, über diese inakzeptable Arbeitsweise dem Landtag selbst akzeptable Antworten zu geben, insbesondere wie die Landesregierung ab sofort gedenkt, sich verfassungskonform zu verhalten und wie sie weitere Verletzungen der Landesverfassung und der Rechte des Parlaments auszuschließen gedenkt.“
 
Magdeburg, 24. April 2009