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Getrübte Erinnerung oder - Wer hat dieses Rettungsdienstgesetz beschlossen?

Zu jüngsten Äußerungen aus der CDU und der FDP zum Rettungsdienstgesetz bemerkt der Abgeordnete Dr. Detlef Eckert

Zu jüngsten Äußerungen aus der CDU und der FDP zum Rettungsdienstgesetz bemerkt der Abgeordnete Dr. Detlef Eckert:

“Unstrittig ist, dass die mit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2006 verfolgten Ziele nicht nur weit verfehlt worden sind: Die damals bereits vorhandenen Probleme haben sich - bedingt durch dieses Gesetz – noch weiter verschärft.

Wenn nunmehr CDU und FDP erhebliche Probleme im Rettungsdienstwesen beklagen, so ist ihnen scheinbar entglitten, dass in den Anhörungen zum Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung (CDU/ FDP) genau diese Probleme prognostiziert worden sind. In der letzten Ausschussberatung vor der zweiten Lesung im Landtag präsentierten CDU und FDP sogar überraschend eine wesentliche Änderung: die Übertragung des Sicherstellungsauftrages an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt. Weder die damalige Staatssekretärin noch die regierungstragenden Parteien konnten im Ausschuss eine entsprechende sachliche Argumentation für diese Änderung vortragen. Nunmehr wird genau dies als Problem gesehen.

Jetzt völlig überrascht zu sein und auf die von den Fachleuten prognostizierten Probleme  zu verweisen, ist unehrlich und verweist auf ein getrübtes Erinnerungsvermögen.
Zur Lösung der anstehenden Probleme beim Rettungsdienst fordert DIE LINKE gründliche Beratung an Stelle weiterer Schnellschüsse.“

Magdeburg, 27. April 2010