Gesundheitsschutz für Alle - Geflüchtete dezentral unterbringen
Gestern entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, dass ein Geflüchteter, der gegen die Pflicht in einer Massenunterkunft zu leben geklagt hatte, nicht länger dort leben muss, weil es unter den dort herrschenden Bedingungen nicht möglich ist, den vorgeschrieben Mindestabstand einzuhalten. Dazu erklärt die Sprecherin für Asyl und Migration, Henriette Quade:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig ist eine wichtige Entscheidung für die Rechte von Geflüchteten. Sie hat auch für Sachsen-Anhalt hohe Relevanz. Die Lebensbedingungen in der ZASt in Halberstadt sind seit Wochen Thema in Sachsen-Anhalt. Bewohner*innen weisen, ebenso wie NGOs, auf den ungenügenden Infektionsschutz in der seit Ende März unter Quarantäne stehenden Masseneinrichtung hin.
Die seitdem stetig steigenden Zahlen von positiv Getesteten belegen, dass effektiver Gesundheitsschutz in einer Massenunterkunft wie der ZASt nicht möglich ist. Die einzig richtige Entscheidung wäre deshalb, die Menschen dezentraler in kleineren Einrichtungen mit entsprechenden räumlichen und hygienischen Voraussetzungen unterzubringen. Menschen unter Bedingungen leben zu lassen, die für alle anderen Menschen gerade gezielt vermieden und sogar verboten werden, ist nichts anderes als fahrlässig und die migrationspolitische Relativierung von Gesundheitsschutz.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig unterstreicht die Kritik, die seit Wochen auch in Sachsen-Anhalt geübt wird. Der entscheidende Satz ist: „Es würde nicht nur einen Wertungswiderspruch zu diesen Regelungen darstellen, wollte man den Bereich der Asylbewerberunterkünfte von dem Gebot des § 1 CoronaSchVO herausnehmen (vgl. auch § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG), es würde vor allem dem Sinn und Zweck der Verordnung selbst zuwiderlaufen, der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2.“
Der Beschluss bezieht sich auf die sächsische Corona-Schutzverordnung, muss aber nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch auf Sachsen-Anhalt übertragen werden.
Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Antrag eines Bewohners der ZASt, der mit mehreren Personen in einem Zimmer leben muss, auch in Sachsen-Anhalt vor Gericht Erfolg hätte. Seit Wochen wird Minister Stahlknecht seiner Verantwortung für die in der ZASt lebenden Menschen nicht gerecht. Er hätte schon längst für dezentralere Unterbringung sorgen müssen.
Der Minister hat dagegen frühzeitig erklärt, dass Dezentralisierung für ihn nicht in Frage kommt, er will sich damit offenbar als asylpolitischer Hardliner profilieren. Dass ihn die Argumente der Bewohner*innen und Organisationen wie dem Flüchtlingsrat nicht erreichen, ist bezeichnend und macht klar, welchem politischen Kompass er folgt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig fordert den Innenminister und die Landesregierung eindrücklich zum Handeln auf: Geflüchtete müssen genau wie alle anderen Menschen vor Infektionen geschützt werden. Die ZASt muss dezentralisiert werden und zwar nicht nach der Krise, sondern jetzt.
Das wird auch Thema der nächsten Landtagssitzung sein: Die Fraktion DIE LINKE hat gestern einen entsprechenden Antrag, der auch ein Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Elendslagern wie Moria vorschlägt, beschlossen.“
Magdeburg, 23. April 2020