Gemeinsame Erklärung: Osterlockdown-Zuschlag für SGB-II-Empfänger*innen
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben einen harten Lockdown rund um die Ostertage beschlossen. Damit wird vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. Dazu erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
„Die Bundesregierung vergisst die Ärmsten bei ihrer Politik. Wenn am Gründonnerstag zum Monatsanfang die Supermärkte geschlossen sind, haben viele ein großes Problem, weil am Monatsende das Geld für den Einkauf fehlen wird. Wir brauchen dringend kurzfristig einen Osterlockdown-Zuschlag für Menschen im SGB-II-Bezug (Hartz IV und Altersgrundsicherung) von 100 Euro für Erwachsene und 50 Euro pro Kind. Dieser Zuschlag muss am kommenden Montag ausgezahlt werden. Der Bundesarbeitsminister sollte diese Sonderzahlung schnellstmöglich anweisen.“
Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt:
„Die Pandemie wirkt wie ein soziales Brennglas. Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass der Osterlockdown dazu führt, dass Kindern und Jugendlichen aus armen Familien die Chance auf ein schönes Osterfest genommen wird, weil ihre Familien am Monatsende kein Geld mehr haben, um die Feiertagseinkäufe zu erledigen. Unsere Forderung nach einem Osterlockdown-Zuschlag wird vor dem Hintergrund der erheblichen Preissteigerungen der letzten Monate umso dringlicher. Laut Studienergebnissen hat die Pandemie dazu geführt, dass mittlerweile jedes dritte Kind psychische Auffälligkeiten zeigt. Deshalb ist es besonders wichtig, allen Familien trotz aller Einschränkungen ein möglichst schönes Osterfest zu ermöglichen und hierbei insbesondere die Ärmsten unserer Gesellschaft im Blick zu haben.“
Magdeburg, 23.03.2021