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Funktionalreform - es kam, wie es kommen musste …

ur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum zweiten Funktionalreformgesetz erklärt die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung Dr. Helga Paschke

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum zweiten Funktionalreformgesetz erklärt die Sprecherin der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung Dr. Helga Paschke:

„Noch magerer geht`s nicht! Aus dem größten Vorhaben der Landesregierung ist nach jahrelangem Zerren im Ergebnis ein Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet worden, der meilenweit hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt und bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Flächennutzungsplanung) in keiner Weise tatsächlich Kompetenzzuwachs auf kommunaler Ebene zur Folge hat.

Bis kurz vor Weihnachten wurde seitens der Landesregierung suggeriert, es käme zu einem „substanziellen Aufgabenzuwachs“ für die Landkreise und kreisfreien Städte. Was herauskam, hat kaum den Namen „Funktionalreförmchen“ verdient.

Was lehrt uns das? Für eine nennenswerte Reform bedarf es mehrerer Voraussetzungen:

1. Die Reformen müssen aus einem Guss sein. In Sachsen-Anhalt wurstelte man sich mit den Gebietsreformen, den Verwaltungsstrukturreformen und den Funktionalreformen konzeptlos von einem Vorhaben zum nächsten Kompromiss.

2. Diese Reformen brauchen gesellschaftliche und parlamentarische Akzeptanz. In Sachsen-Anhalt ließen die Regierungsfraktionen ihre Minister erfolgreich die Aufgaben klammern, gestützt von den FachpolitikerInnen.

3. Für eine solche Reform bedarf es politischer Durchsetzungskraft. Wo waren auf der langen Strecke die Reformbefürworter im Kabinett?

4. Halbherzige Reformen bringen nicht nur den halben Nutzen, sie können eher schaden. Durch die halbherzige Kreisgebietsreform sind über Jahre Strukturen blockiert. Die Landesentwicklungsplanung stimmt nicht mit den Vorhaben zur Gemeindeumstrukturierung überein. Aus zusammenhängenden Aufgabenkomplexen werden einzelne Aufgaben heraus gebrochen.

Wenngleich diese Funktionalreform gescheitert ist, wird die DIE LINKE bereits auf der kommenden Landtagssitzung die zügige Umsetzung einer Aufgabenverlagerung zwischen den Landkreisen und den bald wesentlich größeren Gemeinden fordern. Politischer Maßstab muss eine moderne Serviceleistung für Bürgerinnen und Bürger sein.“