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Fragwürdige Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg

Gudrun Tiedge: Zur heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt zur fragwürdigen Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg erklärt die rechtspolitischen

Zur heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt zur fragwürdigen Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg erklärt die rechtspolitische Sprecherin:

"Wir sehen uns bestärkt in unserer Kritik an der ausufernden Videoüberwachung. Die Praxis zeigt, dass keine Straftaten verhindert, sondern nur an andere Orte verlagert werden. Da technische Überwachungssysteme von Menschen bedient werden, gibt es immer die Gefahr von Fehlern oder des Missbrauchs, was sich im vorliegenden Fall erschreckend bestätigt hat.

Von jedem Bürger wird die Einhaltung des Datenschutzgesetzes erwartet, seine Nichtbeachtung ausgerechnet im Gerichtsgebäude ist ein Skandal. Daher ist der vom Justizministerium nun angekündigte Erlass zum Datenschutz, der sich an die im Lande tätigen Juristen richtet, mehr als hinterfragenswert.

Fraglich bleibt auch die vom Justizministerium angekündigte Beauftragung eines externen Gutachters für die künftige Umsetzung des Datenschutzes im Justizzentrum. Das Datenschutzgesetz verpflichtet die jeweilige Behördenleitung zur Einhaltung des geltenden Rechts. Die Beratung erfolgt in Sachsen-Anhalt durch den Landesdatenschutzbeauftragten, einem ausgewiesenen Experten. Zusätzliche Gutachterkosten sind nicht notwendig.

Viele Fragen sind noch offen, auf die wir in der nächsten Ausschusssitzung erschöpfende Antworten erwarten."