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Fragwürdige Datenspeicherungen endgültig stoppen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung erklärt die innen- und rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung erklärt die innen- und rechtspol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Bekanntlich hat DIE LINKE die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt, da sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig beschädigt hat. Alle Menschen müssen das Recht haben, über ihre Daten, ihre  sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontakte und Verbindungen selbst entscheiden zu können. Das heutige Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein ernstzunehmendes Stoppzeichen für alle, die dieses Recht beschneiden wollen.

DIE LINKE begrüßt das Urteil ausdrücklich und sieht darin eine wichtige Entscheidung zur Wahrung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Es ist offenbar eine Sackgasse, wenn immer wieder versucht wird, das Grundgesetz bis an die Grenzen seiner Belastbarkeit auszutesten. Stattdessen muss es genau umgekehrt darum gehen, gerade die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, anstatt mit ihrer stetigen Beschneidung das Grundgesetz immer weiter auszuhöhlen.

Das Urteil sollte zugleich Anlass sein, weitere fragwürdige Datenspeicherungen wie etwa im Arbeitnehmer-Informationssystem ELENA oder durch das so genannte Swift-Abkommen zu Speicherung von Bankdaten zu stoppen oder gar nicht erst zuzulassen.

DIE LINKE erwartet von der Landesregierung dazu gegenüber dem Bund eine unmissverständliche Positionierung und eine klare Ablehnung der Pläne etwa des hessischen Innenministeriums, das entsprechende Gesetz so „nachzubessern“, dass erneut verdachtsunabhängige Datenspeicherung im großen Stil möglich werden kann.“

Magdeburg, 2. März 2010