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Finanzierung der Schülerbeförderung auf zeitgemäße Grundlage stellen

Zur Ankündigung des Verkehrsministers, das ÖPNV-Gesetz novellieren zu wollen, erklärt der verkehrspol. Sprecher der Fraktion Uwe Heft

Zur Ankündigung des Verkehrsministers, das ÖPNV-Gesetz novellieren zu wollen, erklärt der verkehrspol. Sprecher der Fraktion Uwe Heft:

„Selbstverständlich befürwortet DIE LINKE die Absicht der Landesregierung, ein stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.

Allerdings – die Landesregierung hat über einen langen Zeitraum die gesetzlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (§ 45) zur Verbesserung der Finanzierung der Schülerbeförderung nicht genutzt.
Die nun geplante Novellierung des ÖPNV-Gesetzes ändert weder am derzeitigen Zustand noch an der Finanzierungsgrundlage irgend etwas. Zudem werden weder die Landkreise noch die kreisfreien Städte im Zuge der Novellierung mehr Geld erhalten.

DIE LINKE fordert eine Anpassung des Grundwertes zur Finanzierung der Schülerbeförderung aus dem Jahr 1993 an die aktuelle Kostenentwicklung, insbesondere in den Bereichen Energie, Kraftstoffe und Personal.

Darüber hinaus fordert DIE LINKE die flächendeckende Gewährleistung des liniengebundenen öffentlichen Verkehrs neben dem Schülerverkehr.“

Magdeburg, 20. April 2010