Farce um Finanzierung freier Schulen durch Urteile endlich beendet
In einer Pressemeldung des Verbandes deutscher Privatschulen wurde heute darüber informiert, dass die (Muster-) Urteile des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Magdeburg zur gesetzeswidrigen Ersatzschul-Finanzhilfe ab dem Schuljahr 2017/18 rechtskräftig sind und nun zügig eine Neuberechnung der Finanzhilfe durch das Bildungsministerium erfolgen muss. Weitere 152 Urteile würden hinter diesen Pilotverfahren stehen, die nun zügig abgeschlossen werden müssen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Endlich haben Gerichte den quälenden und unwürdigen Streit um eine gesetzeskonforme Finanzhilfeberechnung für die freien Schulen im Land beendet. In Form einer schallenden Ohrfeige wurden der Landesregierung klar die Grenzen ihrer willkürlichen Interpretation des Schulgesetzes und der dabei für die Finanzhilfeberechnung zu berücksichtigen Eckwerte aufgezeigt. Das Urteil ist vernichtend für die Landesregierung und die CDU. Sie sind mit ihren mehrfachen Versuchen, die Finanzierung hinter verschlossenen Türen freihändig zu regeln, krachend gescheitert.
Ohne Sinn und Verstand wurden die freien Schulen in eine unnötige Klagewelle getrieben, deren Ausgang von Anfang an klar war. Ein gestörtes Vertrauen in die Verlässlichkeit der Landesregierung und Gerichts- und Anwaltskosten von voraussichtlich mehr als 500.000 Euro sind das Ergebnis der Unbelehrbarkeit der Landesregierung. Denn an Aufforderungen im Bildungsausschuss und im Landtag, endlich Vernunft anzunehmen, das Schulgesetz zu achten und den berechtigten Forderungen der freien Schulen nachzukommen, hat es von unserer Seite nicht gemangelt.
Auf das Land kommen jetzt Nachzahlungen in Höhen von geschätzt 20 Millionen Euro oder auch mehr zu. Die Landesregierung musste erneut nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auf dem Rücken von Schüler:innen keine Haushaltslöcher gestopft werden können. Das Geld steht den freien Schulen zu und wird dringend benötigt, um das Unterrichtsangebot für die mehr als 20.000 Schüler:innen sichern zu können. Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen bei der Neuberechnung und Auszahlung geben.“
Magdeburg, 12. Dezember 2022