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Eva von Angern zu TOP 21: Homosexuelle Männer nicht unter Generalverdacht stellen - Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspend

Wir werden dem Antrag zustimmen. Kurz zu den Kritikpunkten der CDU. Diese teile ich ausdrücklich nicht. Spätestens, wenn man die Begründung liest und den Sachzusammenhang insgesamt erkennt, sieht man auch, dass die Verantwortung auf der Bundesebene liegt. Das ist eine  Anregung, die wir als Landesebene geben. Ich finde es gut, dass wir diese als Landesebene geben, weil es auf der Bundesebene noch nicht zu dem Durchbruch gekommen ist, den man sich wünschen
könnte.
 
Frau Lüddemann hatte das mit dem Zitat aus der „Lindenstraße“ vorgetragen. Aus Bekanntenkreisen wird mir das auch genauso gesagt. Für einen Schwulen ist es nur dann möglich, mit einer Blutspende etwas Gutes zu tun, wenn er auf dem Fragebogen lügt.  
 
Ein Bekannter von mir tut das seit vielen Jahren. Bei ihm ist es dann allerdings irgendwann prekärerweise dazu gekommen, dass er von der Blutbank darauf angesprochen worden ist, dass er das doch  gar nicht darf. Aber das ist noch ein ganz anderes Thema, dann reden wir nämlich über den Datenschutz. Doch auch das
ist ein Punkt:  Man ist ein Leben lang abgestempelt, die Daten werden flächendeckend ausgeteilt.
 
Sie sprachen auch davon, dass die jährlichen Aufrufe der Blutbanken, insbesondere zur Sommerzeit - wir kennen all die Plakat e -, zum einen Anregung dafür sind, dass tatsächlich alle Menschen Blut spenden dürfen, sofern sie nicht krank sind oder andere Ausschlussgründe bestehen. Allerdings möchte ich auch ausdrücklich sagen: Allein der Mangel an Blutkonserven sollte heute nicht unsere Entscheidung bestimmen, diesen Antrag zu unterstützen.

Sie haben aus der Richtlinie der Bundesärztekammer zitiert. Ich gebe Ihnen Recht, man könnte meinen, dass sie aus dem letzten Jahrtausend oder aus dem letzten Jahrhundert sei. Schaut man genau hin, stellt man fest, dass sie im Jahr 2010 überarbeitet worden ist.  
 
Innerhalb einer Anfrage meiner Bundestagsfraktion auf der Bundesebene verwies die Bundesregierung, sozusagen als großen Pluspunkt, darauf, dass jetzt alles gut sei. Wenn man dann aber genau in die Fußnote zu den Erläuterungen schaut, sieht man welche begrenzte Sinnhaftigkeit dies hat. Darin werden nämlich genannt: homosexuelle und bisexuelle Männer. Ich  frage mich: Was ist mit Frauen, die mit bisexuellen Männern schlafen? Des Weiteren werden genannt: Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte. Was aber ist mit den Männern oder Frauen, die mit Prostituierten verkehren?
 
Zu den Häftlingen: Ich glaube, die Häftlinge in Sachsen-Anhalt sind wahrscheinlich diejenige Gruppe, die medizinisch am besten versorgt ist. Sie erinnern sich in diesem Zusammenhang vielleicht an den Nachtragshaushalt. Das wäre eine Gruppe, über die wir dringend reden müssten.
 
Zum Ende meiner Redezeit möchte ich noch auf Folgendes eingehen: Sie sprachen die Hinweise des EU-Kommissars an. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion durch die Bundesregierung aus dem Jahr 2010 fand ich die Aussage, dass man an dieser Stelle überhaupt keinen Harmonisierungsbedarf sehe. Das solle weiterhin national geregelt werden und müsse nicht europaweit geregelt werden. Spanien, Italien, auch Russland sind uns dabei voraus, aber vielleicht gehen wir jetzt gemeinsam einen weiteren Schritt nach vorn.