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Eva von Angern zu TOP 16: Attraktivitätsoffensive Justizdienst - Justizwachtmeister aufwerten

Das Problem, dass die AFD Fraktion mit ihrem Antrag aufgegriffen hat, ist nicht neu. Meine Fraktion thematisierte dieses Problem als Teil einer großen Baustelle im November des letzten Jahres im Rahmen des Antrages "Personalstrategie in der Justiz – Die dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen". Sie wissen, dass am 17.02.2017 eine bemerkenswerte Anhörung stattfand, die sämtliche Personalprobleme in der Justiz und deren Folgen für unsere dritte Gewalt aber vor allem für die Menschen in Sachsen-Anhalt deutlich machte.

Und nicht nur dir Justizwachtmeister selbst haben auf ihre schwierige Situation hingewiesen. Sämtliche Gerichtspräsidentinnen haben ihre Bedeutung für einen ordentlichen Gerichtsbetrieb hervorgehoben. Ich habe den Eindruck, dass dies sowohl von der Koalition als auch von der zuständigen Ministerin erkannt und als Arbeitsauftrag mitgenommen wurde. Unser Antrag hat damit einen ersten Zielpunkt erreicht.

Nun haben Sie heute die Justizwachtmeister herausgegriffen und einen Verfahrensvorschlag gemacht. Ich gebe zu bedenken, dass durch Ihren Vorschlag möglicherweise aufgrund des Beamtenrahmenrechts, für das wir als Land nicht zuständig sind und es entsprechend nicht unmittelbar anpassen können, möglicherweise eine Gruppe von Menschen mangels Zugangsvoraussetzungen vom Dienst als Justizwachtmeister ausgegrenzt wird. Darüber müssen wir im Ausschuss reden. Ist das wirklich so gewollt bzw. überhaupt sinnvoll?

Meine Fraktion hat heute einen Änderungsantrag vorgelegt, weil wir einen anderen Verfahrensvorschlag machen. So ist unserer Auffassung nach die vorhandene Sicherheitskonzeption auf den Prüfstand zu stellen und ggf. neu zu verfassen. Ich kann mir hierzu auch ein Fachgespräch mit der entsprechenden Interessenvertretung im Rechtsausschuss vorstellen. Im Ergebnis der bereits benannten Anhörung im Rechtsausschuss sollte auch allen Protagonistinnen klar sein, dass wir in Sachsen-Anhalt eine bessere Personalausstattung dringend brauchen.

Die Personalanforderungen die hier regelmäßig innerhalb der Gerichtsbezirke erfolgen und ein Ziehen am viel zu kurz gewordenen Tischtuch bedeuten, sind keine Dauerlösung. Das Platzen von Verhandlungen mangels Justizwachtmeistern ist völlig indiskutabel und sollte auch den letzten hier im Haus überzeugen, dass wir handeln müssen.

Ich werbe daher um die Zustimmung zu unserem Antrag und eine gemeinsame Beratung mit unserem Antrag aus dem November zur Personalstrategie in der Justiz. Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit!