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Eva von Angern zu TOP 14: Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in JVA ermöglichen

Um es gleich vorweg zu nehmen, meine Fraktion lehnt den Antrag der AfD ohne „Wenn und Aber“ strikt ab. Denn wir lehnen jegliche Unterbringung von Menschen, deren Abschiebung bevorsteht, auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt ab. Und wir lehnen damit auch ihre Unterbringung in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten ab.

Noch entscheidender ist jedoch, dass man sich generell der Frage stellen muss, ob Abschiebungshaft überhaupt als adäquates Mittel der Migrationspolitik angesehen werden kann. Ich, wir, die Mitglieder meiner Fraktion sagen ausdrücklich: Nein!

Allein der Verdacht, sich möglicherweise einer Abschiebung zu entziehen, reicht heutzutage in Deutschland aus, um einen Menschen für geraume Zeit einzusperren.

Haft - der massivste Eingriff in die Freiheit des Einzelnen - wird damit von einer Maßnahme gegen verurteilte Straftäter*innen zu einem simplen Verwaltungsakt gegen Unschuldige. Selbst Familien mit Kindern will man in Haft stecken, obwohl sie keine Straftaten begangen haben.

Es geht hier um Menschen, die nichts getan haben, außer in der Bundesrepublik Schutz zu suchen. Menschen, die hier ein neues Leben beginnen wollen. Damit ist jeder Mensch, der in Abschiebehaft genommen wird, einer zu viel. Ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, darf nicht in Haft genommen werden. Hier ist ein Paradigmenwechsel unbedingt und unverzüglich gefordert. Alternativen zur Abschiebungshaft sind gefragt.

Wir als LINKE halten die Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und fordern ihre Abschaffung. Die EU-Rückführungsrichtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten dieses Mittel der Abschiebehaft unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Somit wäre es mit den EU-Richtlinien auch vereinbar, ganz auf die Abschiebungshaft zu verzichten. Als LINKE fordern wir daher ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten aus aufenthaltsrechtlichen Gründen.

Nun zurück zur gegenwärtigen Unterbringung von Abschiebehäftlingen: Bereits im Jahr 2014  hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für Abschiebehäftlinge das Trennungsgebot gilt. Dieses Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge unbedingt vom Strafvollzug getrennt untergebracht werden müssen. Abschiebungshäftlinge dürfen und sollen somit nicht länger mit Strafgefangenen zusammen inhaftiert werden. Abschiebehaft und Strafhaft sind zwei unterschiedliche und nicht vereinbare Dinge. Abschiebungshaft ist keine Strafhaft.

Es handelt sich um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer verhängt werden kann, also eine Verwaltungsmaßnahme, um die Abschiebung sicherzustellen. Wenn es nach dem Willen der AfD ginge (siehe Antrag), sollen demnach Menschen, die nichts verbrochen und keine Straftat begangen haben, gemeinsam mit verurteilten Straftätern einsitzen.  Menschen, deren einzige „Straftat“ darin besteht, dass sie abgelehnte Asylbewerber vor ihrer Abschiebung sind. Menschen, die so bald wie möglich aus Deutschland abgeschoben werden sollen, weil ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Doch wir haben es hier ausdrücklich nicht mit Straftätern zu tun.

Und solange es das Rechtsinstitut der Abschiebehaft in Deutschland gibt, welches DIE LINKE und auch meine Fraktion strikt ablehnt, müssen diese Menschen deshalb grundsätzlich getrennt von rechtskräftig verurteilten Straftätern untergebracht werden. Denn bei einer Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt unterliegen die Abschiebehäftlinge weitaus stärkeren Einschränkungen als nötig. Sie werden den gleichen Beschränkungen unterworfen wie Untersuchungs- oder Strafgefangene.  Dies betrifft unter anderem Besuchsmöglichkeiten, Einschluss oder Kontakt zur Außenwelt. Sie dürfen beispielsweise kein Handy benutzen und haben nur kurze Besuchs- und lange Einschlusszeiten. Ferner unterliegen die Abschiebungshäftlinge beim Vollzug der Haft innerhalb normaler Justizvollzugsanstalten den gleichen sicherheitstechnischen Restriktionen wie Untersuchungs- oder Strafgefangene, da es innerhalb einer Haftanstalt keine unterschiedlichen Sicherheitsstandards geben kann. Gewöhnliche Abschiebehaftgefangene haben jedoch Anspruch auf umfangreiche Kommunikationsmöglichkeiten, Besuchsmöglichkeiten und müssen sich relativ frei bewegen können.

Fazit: Flucht ist kein Verbrechen. Der Freiheitsentzug ist eines der schwersten und gravierenden Grundrechtseingriffe und wird im Rahmen der Abschiebehaft für Menschen verhängt, die keine Straftäter*innen sind. Besteht auch nur der geringste Zweifel an seiner Legitimität, so darf der Freiheitsentzug nicht zum Einsatz kommen.

Das bekräftigen auch die Worte eines von Abschiebehaft betroffenen syrischen Flüchtlings:

 

Herr Sadig, geflohen aus Syrien sagt hinsichtlich seiner 20 tägigen Inhaftierung in der JVA Dresden: „Sie steckten mich ins Gefängnis ohne jegliche Schuld. Alles was ich getan habe, war nach Asyl für mich und meine Familie zu fragen, in einem Land, von dem wir so viel über Demokratie und Menschlichkeit gehört haben.“

 

Ich bekräftige noch einmal: Das Institut der Abschiebungshaft gehört letztendlich abgeschafft. Wir als LINKE sprechen uns konsequent gegen den Freiheitsentzug von nicht straffälligen geflüchteten Menschen aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Um es gleich vorweg zu nehmen, meine Fraktion lehnt den Antrag der AfD ohne „Wenn und Aber“ strikt ab. Denn wir lehnen jegliche Unterbringung von Menschen, deren Abschiebung bevorsteht, auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt ab.

Und wir lehnen damit auch ihre Unterbringung in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten ab.

 

Noch entscheidender ist jedoch, dass man sich generell der Frage stellen muss, ob Abschiebungshaft überhaupt als adäquates Mittel der Migrationspolitik angesehen werden kann. Ich, wir, die Mitglieder meiner Fraktion sagen ausdrücklich: Nein!

 

Allein der Verdacht, sich möglicherweise einer Abschiebung zu entziehen, reicht heutzutage in Deutschland aus, um einen Menschen für geraume Zeit einzusperren.

Haft - der massivste Eingriff in die Freiheit des Einzelnen - wird damit von einer Maßnahme gegen verurteilte Straftäter*innen zu einem simplen Verwaltungsakt gegen Unschuldige. Selbst Familien mit Kindern will man in Haft stecken, obwohl sie keine Straftaten begangen haben.

 

Es geht hier um Menschen, die nichts getan haben, außer in der Bundesrepublik Schutz zu suchen. Menschen, die hier ein neues Leben beginnen wollen. Damit ist jeder Mensch, der in Abschiebehaft genommen wird, einer zu viel. Ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, darf nicht in Haft genommen werden. Hier ist ein Paradigmenwechsel unbedingt und unverzüglich gefordert. Alternativen zur Abschiebungshaft sind gefragt.

 

Wir als LINKE halten die Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und fordern ihre Abschaffung. Die EU-Rückführungsrichtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten dieses Mittel der Abschiebehaft unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Somit wäre es mit den EU-Richtlinien auch vereinbar, ganz auf die Abschiebungshaft zu verzichten. Als LINKE fordern wir daher ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten aus aufenthaltsrechtlichen Gründen.

 

Nun zurück zur gegenwärtigen Unterbringung von Abschiebehäftlingen: Bereits im Jahr 2014  hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für Abschiebehäftlinge das Trennungsgebot gilt. Dieses Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge unbedingt vom Strafvollzug getrennt untergebracht werden müssen. Abschiebungshäftlinge dürfen und sollen somit nicht länger mit Strafgefangenen zusammen inhaftiert werden. Abschiebehaft und Strafhaft sind zwei unterschiedliche und nicht vereinbare Dinge. Abschiebungshaft ist keine Strafhaft.

 

Es handelt sich um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine bestimmte Dauer verhängt werden kann, also eine Verwaltungsmaßnahme, um die Abschiebung sicherzustellen. Wenn es nach dem Willen der AfD ginge (siehe Antrag), sollen demnach Menschen, die nichts verbrochen und keine Straftat begangen haben, gemeinsam mit verurteilten Straftätern einsitzen.  Menschen, deren einzige „Straftat“ darin besteht, dass sie abgelehnte Asylbewerber vor ihrer Abschiebung sind. Menschen, die so bald wie möglich aus Deutschland abgeschoben werden sollen, weil ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Doch wir haben es hier ausdrücklich nicht mit Straftätern zu tun.

 

Und solange es das Rechtsinstitut der Abschiebehaft in Deutschland gibt, welches DIE LINKE und auch meine Fraktion strikt ablehnt, müssen diese Menschen deshalb grundsätzlich getrennt von rechtskräftig verurteilten Straftätern untergebracht werden. Denn bei einer Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt unterliegen die Abschiebehäftlinge weitaus stärkeren Einschränkungen als nötig. Sie werden den gleichen Beschränkungen unterworfen wie Untersuchungs- oder Strafgefangene.  Dies betrifft unter anderem Besuchsmöglichkeiten, Einschluss oder Kontakt zur Außenwelt. Sie dürfen beispielsweise kein Handy benutzen und haben nur kurze Besuchs- und lange Einschlusszeiten. Ferner unterliegen die Abschiebungshäftlinge beim Vollzug der Haft innerhalb normaler Justizvollzugsanstalten den gleichen sicherheitstechnischen Restriktionen wie Untersuchungs- oder Strafgefangene, da es innerhalb einer Haftanstalt keine unterschiedlichen Sicherheitsstandards geben kann. Gewöhnliche Abschiebehaftgefangene haben jedoch Anspruch auf umfangreiche Kommunikationsmöglichkeiten, Besuchsmöglichkeiten und müssen sich relativ frei bewegen können.

 

Fazit: Flucht ist kein Verbrechen. Der Freiheitsentzug ist eines der schwersten und gravierenden Grundrechtseingriffe und wird im Rahmen der Abschiebehaft für Menschen verhängt, die keine Straftäter*innen sind. Besteht auch nur der geringste Zweifel an seiner Legitimität, so darf der Freiheitsentzug nicht zum Einsatz kommen.

Das bekräftigen auch die Worte eines von Abschiebehaft betroffenen syrischen Flüchtlings:

 

Herr Sadig, geflohen aus Syrien sagt hinsichtlich seiner 20 tägigen Inhaftierung in der JVA Dresden: „Sie steckten mich ins Gefängnis ohne jegliche Schuld. Alles was ich getan habe, war nach Asyl für mich und meine Familie zu fragen, in einem Land, von dem wir so viel über Demokratie und Menschlichkeit gehört haben.“

 

Ich bekräftige noch einmal: Das Institut der Abschiebungshaft gehört letztendlich abgeschafft. Wir als LINKE sprechen uns konsequent gegen den Freiheitsentzug von nicht straffälligen geflüchteten Menschen aus.