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Eva von Angern zu TOP 14: Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Anrede,

Ich danke zunächst den Koalitionsfraktionen, die aus meiner Sicht den fachlich sinnvollen Weg gehen und bei einem sehr heiklen und natürlich auch in der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgten Thema zunächst eine sachliche Analyse von der Landesregierung einfordern. Diesem Ansinnen schließen wir uns als Fraktion an.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen mit kaum zu ermessenen Folgen für die Betroffenen. Umso wichtiger ist, dass der Staat alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpft, um solche Taten zu ermitteln und zu verfolgen und präventiv zu verhindern.

Jede Tat zu verhindern wird leider auch in Zukunft nicht möglich sein. Und wer glaubt, dass gerade bei diesem Straftatbestand, härtere, längere Strafen abschrecken würden, der irrt und der vermittelt ein irreleitendes Sicherheitsgefühl. Das wiederum haben zahlreiche – auch Täterstudien bewiesen.

Wir brauchen verlässliche Maßnahmen und Angebote im Interesse des Kinderschutzes und parallel dazu eine therapeutische Begleitung für Täter und Täterinnen. Opferschutz ohne Täterarbeit macht keinen Sinn, sondern gehört zwingend zusammen.  Es gibt in Deutschland bereits die rechtlichen Normen, die dem Schutz von Kindern dienen und die in ihrer Wirkung zu kontrollieren sind. Dabei fallen mir gerade nicht zu allererst die Normen im Strafgesetzbuch ein. Diese schützen nicht.

Meine Kollegin Frau Heiß erwähnte bereits aus Anlass einer anderen Debatte die bestehende Lücke im SGB VIII: In § 72a wird geregelt, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen beschäftigen dürfen, die vorbestraft sind. Auch ehrenamtlich Tätige müssen, wenn Sie mit Kindern- und Jugendlichen umgehen, ein Führungszeugnis vorlegen. All diese Regelungen gelten aber nicht für kommerzielle Anbieter, wie Unternehmen, die Klassenfahrten anbieten, Indoorspielplatzbetreiber oder Möbelhäuser mit Kinderbetreuung. Hier sehen wir einen dringenden Nachholbedarf. Nur wenn alle verpflichtet sind, einen Nachweis zu bringen, sind die Kinder umfänglich geschützt.

Auch das Bundeskinderschutzgesetz ist noch nicht flächendeckend umgesetzt.  Gerade im Sportbereich ist das aber besonders nötig, denn dort besteht nicht nur eine emotionale Nähe zu Trainern und Übungsleitern, sondern auch eine körperliche.

Auch hinsichtlich der Erkennung sexuellen Missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen herrscht große Unsicherheit, da die Symptome oft nicht eindeutig sind, sondern sich vielmehr auf der Verhaltensebene ausdrücken. Mädchen reagieren anders als Jungen auf sexuellen Missbrauch. Der Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist hier ein sehr gutes Hilfs- und Orientierungsangebot für pädagogische Fachkräfte. Allerdings stammt der Leitfaden des Sozialministeriums aus dem Jahr 2010. Eventuell wäre hier eine Überarbeitung angesagt.

Lassen Sie uns diese Themen bitte im Rahmen der Berichtserstattung in den genannten Ausschüssen aufgreifen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!