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Eva von Angern zu TOP 13: Sexuelle Belästigung ist nicht zu tolerieren – Geschlechtergerechte Sensibilisierung als Gesellschaftsauftrag

 „Ich bin nicht dein Schatz!“: So titelte die ZEIT am 18.11.2017 ein Interview mit der Komikerin Carolin Kebekus. Nein, der Begriff „Schätzchen“ ist eben nicht immer nett gemeint. Er entwertet eine Frau und dessen ist sich der Aussprechende auch sehr wohl bewusst. Ob es „Nur“ eine Entwertung ist, oder sich eine Frau von diesem Satz belästigt fühlt, muss im konkreten Einzelfall entschieden werden.

Fakt ist, dass mit diesem Satz eine Grenze überschritten worden ist. Genau über diese Grenzen wollen wir heute und in weiteren Ausschusssitzungen mit Ihnen reden. Wo liegen die Grenzen und wie können Menschen stark gemacht werden, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und zu behaupten?

Carolin Kebekus ist eine von vielen Prominenten, die sich öffentlich geoutet und der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass sie schon mehrfach in ihrem Leben sexuell belästigt wurde. Interessant bzw. nachdenkenswert sind dabei zwei Dinge: Sie wurde nach diesem Bekenntnis mehrfach mit dummen Äußerungen belästigt, die zum Ausdruck brachten, dass sie sich wohl bei ihrem Aussehen wünschen sollte, dass sie überhaupt von einem Mann belästigt wird. UND für die Öffentlichkeit, hier den Medien, ist momentan bei Frauen, die sich zum Thema äußern, wichtig, ob ihnen das auch schon mal passiert ist.

Auch mir ist es in den Wochen mehrfach so gegangen, dass ich von Journalisten gefragt wurde: Ist Ihnen das auch schon passiert? Ich frage mich ernsthaft, warum die persönliche Betroffenheit bei diesem Thema so wichtig ist. Beim Thema Hochschulpolitik oder der frühkindlichen Bildung werden Politiker nicht gefragt: Haben sie eine Kita oder eine Hochschule besucht?

Doch wir reden vorliegend über ein besonderes Thema. Ein Thema, das nicht beliebt ist, das emotionalisiert und das genau deshalb unbedingt sehr sachlich geführt werden muss. Nur dann haben wir eine Chance, der gesellschaftlichen Relevanz dieses Themas gerecht zu werden und nicht alle paar Jahre erstaunt zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Promi eine junge Frau oder einen jungen Mann belästigt hat, was wiederum eine Empörungswelle entfacht und im Ergebnis derer wieder abebbt, ohne das sich wirklich in unserem Miteinander etwas geändert hat.

Fakt ist, dass es noch gar nicht lange her ist, dass solche Empörungswellen auch den Landtag von Sachsen-Anhalt trafen. Sie erinnern sich an die letzte Wahlperiode: Zwei Mal beschäftigte sich der Gleichstellungsausschuss sehr intensiv mit dem Thema: zum einen im Zusammenhang mit einem bis heute ungeklärten Vorfall in der Staatskanzlei und zum anderen mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Rückenblickend kann ich sagen, dass sich der GleichstellungsAusschuss - gemeinsam mit dem Wissenschaftsausschuss - intensiv dem Thema gewidmet hat. Danke an alle Kolleg*innen dafür.

Zumindest an den Hochschulen des Landes hat es im Nachgang eine intensive Debatte mit konkreten Maßnahmen dazu gegeben. Vielleicht kann der Wissenschaftsminister Herr Prof. Willingmann hierzu im Ausschuss berichten.

Nun kommen wir wieder ins Jahr 2017 zurück. Ich halte es nicht nur vor dem Hintergrund der aktuelle Debatte um die Kampagne „#metoo“ für erforderlich, dass auch der Landtag von Sachsen-Anhalt sexuelle Belästigung verurteilt und klar sagt, dass sie ein akutes Problem darstellt, welches der Gleichberechtigung der Geschlechter im Wege steht, und dass dieses Problem nicht bagatellisiert, sondern angegangen werden muss. Wir müssen zudem anerkennen – auch wenn wir selbstverständlich alle Geschlechter in unserem Antrag benannt haben - dass vor allem Mädchen und Frauen sexuell belästigt werden.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und es gibt inzwischen viele Studien dazu. Sexuelle Belästigung findet sowohl im öffentlichen Raum als auch am Arbeitsplatz statt. Beides müssen wir voneinander trennen. Bei sexueller Belästigung im öffentlichen Raum spielen u.a. frühe Rollenprägungen eine Rolle und es macht unserer Ansicht nach Sinn, mit entsprechenden Bildungsangeboten hier entgegenzuwirken.

Die beobachteten Rollen in der Familie und der Gesellschaft, im Fernsehen, in der Werbung, in Büchern und in Religionen etc. und die entsprechenden konformen (und somit belohnten) Verhaltensmuster können dadurch aber nur schwer durchbrochen werden. Wichtig ist, dass die Muster und deren Folgen aufgedeckt und erkannt werden - vor allem von Erwachsenen, denen die Mechanismen oft gar nicht klar sind. Das meiste passiert doch unbewusst. Zudem wird der Zusammenhang zwischen den „verinnerlichten Denkmodellen“ und struktureller Diskriminierung von Frauen auch von ihnen selbst nicht erkannt.

Hier kann nach unserer Ansicht die Landesregierung als Arbeitgeberin Vorbildfunktion einnehmen (was sie ja auch sollte) und Maßnahmen bei ihren Beschäftigten ergreifen, die helfen, diese Muster aufzulösen. (Teilzeit für Männer, Teilzeit für Führungskräfte als Jobsharing, männliche Vorzimmer, weibliche Führungskräfte oberhalb der Mitte etc.) Momentan ist leider Realität, dass Menschen, die die Geschlechterrollenerwartungen verletzen, mit erheblichem Ansehensverlust zu kämpfen haben. Die sogenannten Vätermonate und ihre Geschichte sind dafür ein gutes Beispiel, aber auch ein Beispiel dafür, dass es sich lohnt, etwas zu ändern und dass es dabei unbedingt der Nachhilfe bedarf. 

Für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz trägt die Landesregierung als Führungsebene der Exekutive - also der Verwaltung - eine klare Verantwortung. - Hier ist sie persönlich gefragt, Leitbilder aufzustellen, Verhaltensvorschriften zu machen (die über das AGG hinausgehen, z.B. wertschätzende Kommunikation) und Verstöße zu sanktionieren und damit klar zu machen: so nicht! Hier kann man konkrete Maßnahmen (Schulungen von Führungskräften und Beschäftigten, Beschwerdestellen etc.), abfragen und auch evaluieren.

Die von mir benannten Studien haben unter anderem untersucht, inwiefern Abhängigkeitsverhältnisse sexuelle Belästigung befördern. Gleich vorweg: die Abschaffung von Abhängigkeitsverhältnissen würde derlei Verhaltensmuster nicht verhindern. Entscheidend ist das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen am Arbeitsplatz und in Schulen und Universitäten. Dies führt zu sexueller Belästigung. Wenn mir im Bus jemand an den Po grapscht, ist das sexuelle Belästigung, aber kein Abhängigkeitsverhältnis. Wenn mein gleichrangiger Kollege mich vor versammelter Mannschaft fragt, wie mein letztes sexuelles Erlebnis war oder mich bittet, die Kaffeetassen zu holen, hat das nichts mit Abhängigkeit zu tun, sondern mit Macht. Macht ist daher eine wichtige Ursache. Macht in Form von sexueller Belästigung können auch Kollegen ausüben, die mit mir um selbige Ringen, das macht mich jedoch nicht abhängig.

Eine weitere entscheidende Ursache für sexuelle Belästigung ist Sexismus - also abwertende Einstellungen gegenüber Personen aufgrund ihrer Geschlechtsgruppenzugehörigkeit. Sexismus reicht von traditionell („Männer und Frauen sind nun mal unterschiedlich“, also traditionelle Geschlechterrollen) über modern (subtil: „Gleichstellung sei erreicht und jede Bevorzugung von Frauen diskriminiert Männer“) bis zu ambivalent (also Zuschreibungen, die positiv klingen, aber negative Zuschreibungen beinhalten: siehe Fall der Berliner Staatssekretärin, die aufs (männlich besetzte) Podium mit einem Kompliment für ihr Aussehen geholt wurde).

Sexismus ist m.E. der Nährboden für sexuelle Belästigung beim Einzelnen. Woher dieser stammt, ist dann eine weitere Frage, der wir uns stellen müssen.

Die mit der Kampagne „#Metoo“ öffentliche Debatte zeigt vor allem die Spielarten von sexueller Belästigung, die Häufigkeit innerhalb der Gesellschaft und die „Tatorte“, also da, wo man es nicht vermutet hätte, weswegen man weder von Einzelschicksalen sprechen, noch davon, dass irgendjemand davor sicher sein kann.

Lassen Sie mich noch einen ganz konkreten Vorschlag heute mit in die Debatte einführen, welcher uns bei diesem Thema im Rahmen der momentanen Novellierung des Schulgesetzes voran bringen kann. Wir haben als Landesgesetzgeber im Schulgesetz die Möglichkeit, den Schutz vor sexueller Belästigung analog des AGG zu regeln. Das Problem ist hier Folgendes: Während Lehrkräfte vor sexuelle Belästigung durch andere Lehrkräfte aber auch durch Schüler*innen oder Eltern oder weitere Dritte durch das AGG geschützt sind, genießen Schüler*innen diesen Schutz nicht (im Übrigen auch nicht vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen der sexuellen Identität). Sie sind nicht vom personellen Geltungsbereich des AGG erfasst. Ihr Schutz ergibt sich lediglich aus der allgemeinen Obhutspflicht. Es gibt kein vorgeschriebenes und nachprüfbares Verfahren zur Behandlung von Fällen, geschweige denn eine unabhängige Beschwerdestelle, die nicht Partei ergreift zugunsten des allseits beliebten Sportlehrers. Die Regelungen eröffnen den Betroffenen und den Eltern keine Möglichkeit zu prüfen, welche Verhaltensgrenzen gezogen wurden, welche Verfahren einzuhalten sind und in welcher Weise ihr Fall geprüft und beschieden wurde.

Auch gibt es kein Maßregelungsverbot gegenüber Schüler*innen, die einen Fall angezeigt haben. Selbst bei #metoo konnte man nachlesen, dass viele betroffene Mädchen irgendwie die Schulzeit hinter sich gebracht haben, weil sie Angst hatten, dass gerade die Anzeige, ihre Chancen auf gute Noten verschlechtert und dieser Umstand Auswirkungen auf ihre Berufswahlmöglichkeiten und somit das ganze Leben hat.

Bremen hat vor einigen Jahren eine Expert*innenkommission gebildet und ein Verfahren verbindlich festgelegt. Es ist zwar dort leider nicht im Schulgesetz verankert worden, aber die Dienstanweisung ist recht umfangreich und lehnt sich an das AGG an. Ich finde, wir sollten offensiv mit dem Thema umgehen und eine entsprechende Regelung im Schulgesetz beschließen.

Genau dieses offensive Agieren erwarte ich bei diesem Thema von uns allen und natürlich auch von der Landesregierung. Wir reden hier nicht über ein Thema, das durch die Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts bearbeitet werden soll. Sie können gern zu Rate gezogen werden. Doch die eigentliche Arbeit hat in den jeweiligen Fachabteilungen zu erfolgen. Und da interessiert uns sehr, wie das von der Landesregierung realisiert werden wird. Denn ich gehe davon aus, dass wir uns einig sind in der Analyse, dass Sachsen-Anhalt kein Land der Glückseligen ist und sexuelle Belästigung um uns einen großen Bogen macht. Das tut es nicht!

Mich hat kürzlich ein Mitglied der Landesregierung gefragt, woran man denn sexuelle Belästigung erkenne. Entscheidend ist dabei der Empfängerhorizont. Was bewundernd gemeint ist, kann als belästigend empfunden werden. Hier steht nicht an erster Stelle eine Sanktion, aber Nachhilfe und eine kritische Reflektion sind der Einstieg in einen Bewusstseinswechsel. Und das bedeutet nicht das Ende des Flirts, der in einer glücklichen Beziehung enden kann!

All jenen, die die vorgenannten Probleme in dieser banalen Art herunterspielen, sei gesagt, dass sie damit den Menschen, die sich belästigt fühlen, nicht gerecht werden. Sie verharmlosen in unzulässiger Weise.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, dieses Thema angemessen hier zu diskutieren und einen weiteren positiven Beitrag in der Debatte zu leisten.