Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Eva von Angern zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung

Erlauben Sie mir zu Beginn einen kurzen Vergleich des in der ersten Lesung beratenen Gesetzentwurfes mit dem in der Fassung der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung. 

Hinsichtlich der Aufgaben und Ziele des Gesetzes sind beide Entwürfe identisch. Es geht um den Schutz des Kindes, um den Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit, den Schutz seines Lebens, um die Pflicht der Eltern, dies tatsächlich zu gewährleisten, aber auch um die Pflicht der Gesellschaft, dies zu überwachen und zu begleiten. Das sind gute Ziele. Ich denke, sie werden auch schon durch das Grundgesetz gedeckt, aber, eine Wiederholung an dieser Stelle schadet nicht.

Die Umsetzung stellte sich nach dem ersten Gesetzentwurf - etwas zugespitzt - folgendermaßen dar: Es sollten massive Eingriffe in Grundrechte der Familien vorgenommen werden. Die Familien standen unter Generalverdacht. Zudem waren in dem Gesetzentwurf lokale Netzwerke ohne finanzielle Untersetzung vorgesehen. Es war daher richtig, dass der Ausschuss für Recht und Verfassung den ersten Gesetzentwurf gestoppt hat.

Auch der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht lokale Netzwerke vor. Hierin wird allerdings auch dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird Geld zur Verfügung gestellt, nicht viel, aber es ist ein Anfang. Deswegen bewerte ich das positiv.  

Wir haben im letzten Jahr an einer Delegationsreise nach Dormagen teilgenommen und haben dort sehr intensive Gespräche mit den Akteurinnen und Akteuren, die genau so ein lokales Netzwerk bereits sei zehn Jahren betreiben, geführt. In den Gesprächen wurde deutlich, dass es einer stetigen, einer langfristigen Arbeit bedarf, um auch wirklich alle Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern zusammenarbeiten, von dieser Arbeit zu überzeugen und für diese Verantwortung, die sie tragen, zu sensibilisieren, tatsächlich hinzuschauen und erforderlichenfalls zu handeln.

Es gab dort Veränderungen in den Verwaltungen. Das erhoffe ich mir auch für Sachsen-Anhalt. Der Bedarf an mehr gut ausgebildetem Personal wurde nicht nur anerkannt, sondern auch umgesetzt. Dormagen ist übrigens nicht finanziell besser gestellt, als die Kommunen in Sachsen-Anhalt. Das Jugendamt dort hat es verstanden, sich als Erziehungspartner von Familien darzustellen und das auch nach innen als Selbstverständnis durchzusetzen.

Gerade weil wir wissen, welch Misstrauen bei Familien gegenüber der Behörde Jugendamt besteht, halte ich es für ein positives Ergebnis, dass Jugendämter nicht als Interventions- oder Repressionsbehörde wahrgenommen werden, sondern eben als Hilfe bei Fragen der Erziehung bzw. in Fällen von Überforderung in Erziehungssituationen.  

Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits Initiativen von lokalen Netzwerken. Ich erinnere an das Lokale Netzwerke zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit in Stendal, das maßgeblich vom dortigen Landgerichtspräsidenten gefördert und unterstützt worden ist.

Es ist wichtig, dass solche Netzwerke nicht allein durch das Engagement von Einzelnen am Leben gehalten, sondern institutionalisiert werden. Deswegen unterstützen wir die Institutionalisierung und finanzielle Förderung von lokalen Netzwerken.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Es muss uns dabei vor allem darauf ankommen, dass es vor allem um Prävention und eben nicht um Intervention geht.

Erlauben Sie eine kurze Gesamtschau auf die Situation im Lande und dabei auch auf die momentanen Verhandlungen zum Haushalt 2010/2011. Im Haushaltsentwurf 2010/2011 wird deutlich, dass in der Landschaft der Beratungsstellen, konkret bei den Frauenhäusern, gekürzt werden soll. Das Ziel, das dahinter steht, sind allein Einsparungen. Es ist gut, dass wir am 16. November 2009 noch über Veränderungen in dem Bereich reden und solche hoffentlich auch noch beschließen werden.

Nichtsdestotrotz haben wir mit diesem Haushaltsentwurf ein schwieriges Signal in Richtung Trägerlandschaft ausgesendet, das wir nicht unterschätzen dürfen. Es ist hier sehr viel Porzellan zerschlagen worden. Wir haben sehr viel Unsicherheit produziert. Übrigens ist es eine Tatsache, dass man sich zurzeit mehr mit Fragen des Haushaltes als mit den Kernaufgaben beschäftigt.

Es ist zu konstatieren, dass auch beim Fachkräfteprogramm ab 2011 eine Kürzung der Mittel geplant ist. Ich bin der Meinung, hier müssen wir nachjustieren. 

Auf die Unterfinanzierung der Kommunen im Allgemeinen will ich gar nicht in der Tiefe eingehen.

Diese Gesamtschau zeigt, dass das Fundament in den Kommunen, was die Präventionsarbeit im Bereich der Familienbildung und den Bereich der Familienpolitik betrifft, nicht nur finanziell geschwächt wird, sondern auch durch uns Politikerinnen und Politiker immer wieder infrage gestellt wird.

Wir müssen sehen, welche Wirkungen das hat. Die Gesamtschau dieser Dinge hat unsere Fraktion dazu gebracht, uns zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten zu wollen, weil der Ansatz zwar gut ist, aber die Dinge, die im Land passieren, nicht außer Acht bleiben dürfen

Gesetze allein werden die Zivilgesellschaft natürlich nicht ersetzen. Ich denke, wir alle müssen weiter hinschauen und dürfen nicht wegschauen, wenn wir Fälle von Kindeswohlgefährdung erkennen, weder aus Angst noch aus Gleichgültigkeit.