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Eva von Angern zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze

Es geht zunächst tatsächlich um das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz, für das Sie eine Anhebung der Einwohnerinnenzahl für den Schiedsstellenbezirk vorsehen. Ich empfinde den Vorschlag des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hinsichtlich der Erweiterung der obligatorischen Verweisungen an die Schiedsstellen tatsächlich als diskussionswürdig.

In der Stellungnahme ist auch deutlich geworden, dass es zumindest einen Punkt gibt, bei dem wir als Land durchaus aktiv werden könnten. Das sind die Vermögensstreitigkeiten bis zu 750 €. Insofern gehe ich durchaus mit dem mit, was uns der Verband ein Stück weit ins Stammbuch geschrieben hat. Er vertritt die Auffassung, dass eine größere Bürgernähe und eine größere Kompetenz aufgrund der besonderen Kenntnis, die Schiedsfrauen und Schiedsmänner vor Ort haben, vorhanden sind. Insofern ist unser Änderungsantrag folgerichtig.

Ich komme zum zweiten Punkt. Sie führten bereits unsere grundsätzliche Ablehnungshaltung zu dem Bezug Therapieunterbringungsgesetz des Bundes an. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Anhörung, die der Landtag durchgeführt hat, und insbesondere auf die Darlegungen von Professor Dr. Renzikowski von der Martin-Luther-Universität verweisen, der ganz deutlich gesagt hat, dass der Bund keine Kompetenz hat, dieses Gesetz zu erlassen. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Insofern sind Sie tatsächlich in einer schwierigen Situation, weil Sie nur für das Ausführungsgesetz verantwortlich sind. Das wird also noch abzuwarten sein.

Aus unserer Sicht ist es nur konsequent, dass wir, wenn wir dem Grunde nach schon das Bundesgesetz für falsch erachten, bei dem Ausführungsgesetz diesen Weg gehen und dementsprechend natürlich einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes nicht zustimmen. Deshalb werden wir auch heute wie im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung diesen Gesetzentwurf ablehnen.