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Eva von Angern zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Das Versorgungswerk allgemein ist eine berufsständische Versorgung für freie Berufe. Zu diesen Berufen zählen: Arzt, Apotheker, Architekt, Notar,  Tierarzt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Zahnarzt, Psychotherapeut, Ingenieur und eben auch der Rechtsanwalt. Die Versorgungswerke sind ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem und übernehmen damit die Altersvorsorge für die teilnehmenden freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit. Heute gibt es in Deutschland ca. 85 verschiedene Versorgungswerke.

Bis zum Jahr 2005 war Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, in welchem für die RechtsanwältInnen kein eigenständiges Versorgungswerk bestand. Dem wurde mit dem Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt vom 27. Juli 2005 Abhilfe geschaffen.

In Sachsen-Anhalt sind derzeitig 1.800 Anwälte zugelassen. Sie sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk in Sachsen-Anhalt und müssen einkommensabhängige Beiträge entrichten. Wie auch die gesetzliche Rentenversicherung für ArbeitnehmerInnen gehört die Alterssicherung der Versorgungswerke zur ersten Säule der Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich die berufsständische Versorgung jedoch durch eine homogene Mitgliederstruktur aus, da nur die kammerfähigen freien Berufe versichert und versorgt werden.

Die Schaffung berufsständischer Versorgungswerke zur Altersvorsorge für freie Berufe in Deutschland hat bereits eine lange Tradition. Dennoch oder gerade deshalb sollte und muss man an dieser Stelle hinterfragen, ob sich die Bildung öffentlich-rechtlicher Körperschaften für die freien Berufe im Hinblick auf die bundesdeutsche Altersversorgung bewährt hat und auch in Zukunft bewähren wird. Aus diesem Grund möchte ich mich zunächst grundsätzlich mit der Notwendigkeit von „Versorgungswerken für freie Berufe“ auseinandersetzen.

Gestatten Sie mir deshalb in diesem Zusammenhang einige generelle Bemerkungen bezüglich der Positionen der LINKEN in Richtung eines solidarischen Rentenrechts in der Bundesrepublik. Wir fordern, dass alle Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung eingehen müssen – auch die von Selbständigen, Freiberuflern, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern und ebenso folglich von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Unter dem Stichwort „Solidarische Rentenversicherung einführen" plädieren wir als Linke dafür, den Kreis der in der gesetzlichen Rente Versicherten „auf alle Erwerbstätigen" auszuweiten. Nehmen wir uns diesbezüglich an der Schweiz ein Beispiel.                                                                   

Das bedeutet, wenn man es auf einen Nenner bringt: Eine Rente für alle von allen. Wir müssen begreifen, dass Rente weitaus mehr als ein Problem von „Alt und Jung“ ist. Rente muss eine Frage von Solidarität, von sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit sein. Die gesetzliche Rentenversicherung muss letztendlich zu einem allgemeinen Altersversorgungssystem entwickelt werden, in das Schritt für Schritt auch bisher nicht versicherte Personenkreise einbezogen werden und einbezogen werden müssen. Das würde zu guter letzt auch die Abschaffung der Versorgungswerke bedeuten, welche dann überflüssig geworden sind. Leider sind dies alles momentan noch Zukunftsversionen, an die es aber festzuhalten und die es aus unserer Sicht umzusetzen gilt.

Jetzt aber noch einige Bemerkungen zum Gesetzentwurf über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt – also zum jetzt und heute. Die vor 10 Jahren geführten Diskussionen - bei aller Differenziertheit mit Blick auf ein „pro“ bzw. „contra“ - haben gezeigt, dass die Mehrheit der RechtsanwältInnen die Einrichtung eines Versorgungswerkes für ihren Berufsstand befürwortet hat.

Man sieht in diesem Sicherungssystem der Anwaltschaft  für heute und wahrscheinlich auch für morgen die Gewähr, dass für die Risiken der Berufsunfähigkeit, für das Alter und für die Hinterbliebenen sowie sonstigen Leistungsberechtigten nach dem Tod durch das berufsständische Rechtsanwaltsversorgungswerk Vorsorge für eine Grundsicherung getroffen wird. Hinzu kommt, dass durch dieses Sicherungssystem - nach Meinung zahlreicher Anwälte - einer Überalterung des Berufsstandes vorgebeugt wird.

Und auch folgenden Aspekt sollte man nicht außer Acht lassen. Die wirtschaftliche Situation vieler Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen hat sich in den letzten Jahren bis heute in einem hart umkämpften Markt dieses Berufsstandes nicht verbessert. Im Gegenteil, eher noch verschlechtert! Und auch da kann, wird und muss das Versorgungswerk Abhilfe schaffen.

Über die einzelnen vorliegenden gesetzlichen Änderungen im Detail sollten wir im entsprechenden Fachausschuss reden und diskutieren. Und das insbesondere unter Hinzuziehung der Betroffenen. Ich meine hier insbesondere die zeitliche Beschränkung der Möglichkeit von RechtsanwältInnen, sich von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk befreien zu lassen. Hinzu kommen neue Vorgaben für die Größe der Organe des Versorgungswerkes Meine Fraktion wird der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zustimmen.