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Ernsthafte verfassungsrechtliche Vorbehalte zu Zensusausführungsgesetz bestätigt

Der Innenausschuss des Landtages befasste sich heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge

Der Innenausschuss des Landtages befasste sich heute mit dem  Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Die öffentliche Anhörung zum Zensusausführungsgesetz hat DIE LINKE in ihren Bedenken zu diesem Gesetzentwurf bestätigt.

Ernsthafte verfassungs- wie datenschutzrechtliche Vorbehalte wurden geltend gemacht, insbesondere soll in das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung in erheblichem Maße eingegriffen werden.

Hinzu kommt, dass die vorgesehenen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Gesetzes vorne und hinten nicht ausreichen werden. Erneut also sollen den Kommunen Aufgaben übertragen werden, ohne dass sie dafür eine ausreichende finanzielle Ausstattung erhalten.

In seiner jetzigen Form ist das Gesetz für DIE LINKE nicht zustimmungsfähig, die Landesregierung ist aufgefordert, die geäußerten Vorbehalte zum Gesetz ernst zu nehmen und entsprechende Veränderungen vorzulegen.“

Magdeburg, 20. Mai 2010