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Enteignung von Bodenreformland nicht einfach hinnehmen

Hans-Jörg Krause: Der Bundesgerichtshof hat den Klagen zweier Erben von Bodenreformland gegen die Berichtigung des Grundbuches gegenüber dem Land stattgegeben. Er hat dem Land Missbrauch seiner Vertretungsmacht sowie sittenwidriges Verhalten vorgeworfen, erklärt der agrarpolitische Sprecher:

Der Bundesgerichtshof hat den Klagen zweier Erben von Bodenreformland gegen die Berichtigung des Grundbuches gegenüber dem Land stattgegeben. Er hat dem Land Missbrauch seiner Vertretungsmacht sowie sittenwidriges Verhalten vorgeworfen, erklärt der agrarpolitische Sprecher:

Für den Abgeordneten ist dies ein erneuter Beleg dafür, dass das 1992 beschlossene Gesetz zur Abwicklung der Bodenreform von der politischen Zielstellung getragen war, die Eigentümer und deren Erben von Bodenreformland zu enteignen. Über 70 000 ehemals im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer oder deren Erben wurden von 1992 bis 2000 entschädigungslos enteignet. Wenn vor 1990 Grundbucheintragungen unantastbar waren, wurde diese grundgesetzgeschützte Rechtssicherheit für tausende Eigentümer von  Bodenreformland in Sachsen-Anhalt und in den anderen neuen Bundesländern aufgehoben und für nichtig erklärt.

Um Klarheit über mögliche Folgen dieses Bundesgerichtsurteils für das Land Sachsen-Anhalt zu erhalten, wendet sich der agrarpolitische Sprecher Hans-Jörg Krause namens seiner Fraktion gemeinsam mit Mitgliedern des Vorstandes des sächsisch-anhaltinischen Vereins „Gegen die Abwicklung der Bodenreform“ mit einem Fragenkatalog an die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen hat sich das Land oder eine Gemeinde als gesetzlicher Vertreter eines Bodenreform-Grundstückes bestellen lassen?
  2. In wie vielen Fällen hat das Land danach eine Übertragung des Eigentums an sich vorgenommen?
  3. In welchen Landkreisen und Gemeinden liegen diese Grundstücke?
  4. Wie viele Eintragungsersuchen seitens des Landes liegen den Grundbuchämtern in Sachsen-Anhalt noch vor?
  5. Welche Bemühungen hat das Land konkret vor der Übertragung unternommen, um Erben der Bodenreform-Grundstücke ausfindig zu machen?
  6. Wie hoch beziffert die Landesregierung nach den jetzigen Erkenntnissen den finanziellen Wert der gesamten Grundstücksübertragung und die daraus erwachsende mögliche finanzielle Belastung für das Land?


Dieser Fragenkatalog soll eine erste Grundlage sein, um sich ein Bild über den Umfang und das grundsätzliche Vorgehen der Landesregierung in den Fällen, in denen das Land sich aus der Vertreterstellung die Grundstücke selbst übereignet hat, zu machen.