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Einsatz privater Ermittler für hoheitliche Aufgaben äußerst problematisch

Zu Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes privater Ermittler für hoheitliche Aufgaben erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Zu Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes privater Ermittler für hoheitliche Aufgaben erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:
 
„Es ist bereits seit langem bekannt, dass Auswertung und strafrechtliche Prüfung sichergestellter kinderpornografischer Daten auf Computern und Datenträgern einen enormen Personalaufwand nach sich ziehen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung des Landtages beriet im Zusammenhang mit dem plötzlichen Rückzug des Oberstaatsanwaltes Vogt schon im letzten Jahr über diese Problematik.  Bereits damals betonte DIE LINKE, dass Sicherung und Analyse dieses brisanten und hochsensiblen Materials nicht von privaten Unternehmen geleistet werden dürften. Hier ist der Staat in der Pflicht, die Gesamtauswertung zu übernehmen. Das Justizministerium muss hierfür ausreichend Personal zur Verfügung stellen.

Die erneute Debatte zeigt leider, dass das von Staatsanwalt Vogt aufgeworfene Problem bis zum heutigen Tag nicht gelöst ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. DIE LINKE wird in der Sitzung des  Ausschusses für Recht und Verfassung am 28. April 2010 eine erneute Befassung mit der Thematik sowie eine entsprechende Berichterstattung durch die Justizministerin fordern.“

Magdeburg, 29. März 2010