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Ein Jahr Verbraucherinformationsgesetz - Erwartungen unzureichend erfüllt

Vor einem Jahr trat das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dazu erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Angelika Hunger

Vor einem Jahr trat das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dazu erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Angelika Hunger:

„Das vor einem Jahr verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz hat die Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Schon seine ungenügende Inanspruchnahme durch die Verbraucherinnen und Verbraucher belegt dies deutlich.

Ein wesentlicher Grund dafür ist die Tatsache, dass dieses Gesetz nicht das hält, was es versprochen hat – nämlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen umfassenden Zugang zu verbraucher- und gesundheitsrelevanten Daten bzw. Informationen zu verschaffen. Um Informationen verweigern zu können, gibt es allerdings nach wie vor umfangreiche Möglichkeiten.  

Im Falle einer berechtigten Informationsverweigerung muss es immer eine Pflicht zur Begründung geben, die nachvollziehbar und überzeugend ist. Informationen verweigern zu dürfen, nur weil man sich auf den Tatbestand zurückziehen kann, dass es sich möglicherweise um ’sonstige wettbewerbsrelevante Informationen’ handelt, darf durch das Gesetz nicht länger geduldet werden.

Ausschlussgründe, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse deklariert werden, sind ebenfalls nicht zu akzeptieren, wenn dies nicht belegt wird. Auch die Frage der Gebühren, insbesondere für die Ablehnung eines Informationsantrages, gehört auf den Prüfstand.

Eine Novellierung dieses Gesetzes mit dem Ziel, dass künftig die Bekanntgabe von Informationen vor Ausschlussgründen zu rangieren hat, gehört unbedingt auf die Tagesordnung.

Magdeburg, 30. April 2009