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Doreen Hildebrandt zu TOP 2: Auftragsverwaltung für Bundesstraßen beibehalten und Transparenz beim Aufbau der Bundesinfrastrukturgesellschaft schaffen

Anrede,

Als wir am 28.10.16 den Antrag „Infrastrukturgesellschaft stoppen“ einbrachten, geschah das aus 3 Gründen :

1. Hat die Privatisierung in Infrastrukturbereichen wie Bahn, Toll Collekt oder Schifffahrtsverwaltung nur Mehrkosten für die Allgemeinheit gebracht und die Möglichkeiten der Steuerung und Einflussnahme der Politik beschränkt.

2. Wird ein geschlossener Finanzkreislauf „Straße“ geschaffen, bei dem die Klimawende auf der Strecke bleibt, weil keine Einnahmen aus Mineralölsteuer und Maut mehr zur Förderung nachhaltiger Mobilität eingesetzt werden.

3. Stehen die Arbeitsplätze der Mitarbeiter der LSBB vor einer unsicheren Zukunft.

Die Argumente der Koalition zur Ausschussüberweisung unseres Antrages im Oktober waren, auf das Verhandlungsgeschick unserer Landesregierung zu setzen.

Nach mehreren Berichten der Staatskanzlei im Ausschuss für LEV verstehe ich sehr wohl die Intention des heute vorliegenden Koalitionsantrages. Nicht nur, dass die Verkehrsminister der Länder bei den Verhandlungen komplett außen vor gelassen wurden, ist empörend. Besonders infam ist, dass tatsächlich eine direkte Privatisierung von (laut Recherchen des Spiegels) circa 300 Milliarden Euro im politischen Raum platziert wurde ohne nennenswerte Informationen dazu bereit zu stellen, was genau geplant ist, welche Änderungen kommen und wie die Interessen der Betroffenen einbezogen werden sollen.

Anders sind die nichtssagenden Äußerungen des Staatsministers im Ausschuss für LEV nicht zu werten. Deswegen stellen wir auch heute wieder unseren Alternativantrag.

Sehr geehrte Damen und Herren, geben Sie doch zu, dass die bisherigen Verhandlungen in Berlin nichts für die Mitarbeiter der LSBB und auch nichts für Sachsen – Anhalt gebracht haben. Ihre Stillhaltetaktik zugunsten des Bund-Länder-Finanzausgleichs ist gescheitert !

Wachen Sie endlich auf und stimmen Sie – falls wir überhaupt noch im Bundesrat gefragt werden, wie ja auch die Koalition hofft – gegen die Änderung des Artikel 90 im Grundgesetz. Als Entscheidungshilfe bieten sich die kritischen Anmerkungen des Bundesrechnungshofes vor 2 Wochen im Bundestag an. Dabei geht es unter anderem darum, dass nicht das zivilrechtliche Eigentum, wie es im Artikel 90 Absatz 1 festgeschrieben werden soll , sondern das wirtschaftliche Eigentum. Wenn der Bund also die Nutzungsrechte überträgt, ist die Privatisierung faktisch vollzogen.

Dies alles passiert, damit Anlegern zu Zeiten von Niedrigzinsen ein lukratives Geschäftsmodell angeboten werden kann und sich dem Bund ein Weg eröffnet , die Schuldenbremse zu umgehen.

Es ist zu erwarten, dass die künftige PKW-Maut direkt an die Infrastrukturgesellschaft fließen wird während die Kosten für die Erhebung der Maut von der Allgemeinheit getragen werden.

Zusammenfassend kann man also sagen: Zu Lasten der Allgemeinheit, der Umwelt und der Mitarbeiter der LSBB wird hier auch durch das Verhandlungsgeschick der Staatskanzlei eine Privatisierung geschaffen, die vorrangig Banken und Versicherungskonzernen höhere Renditen ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich nicht weiterhin zu Erfüllungsgehilfen von Schäuble, Dobrindt und Gabriel machen wollen, stimmen Sie unserem Alternativantrag zu.