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Doreen Hildebrandt zu TOP 17: Verkehrssicherheitsarbeit im Land flächendeckend stärken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat im September 2017 das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 2021 vorgelegt. Dies geschah nach einer von vielen an der Erarbeitung Beteiligen gefühlten Ewigkeit.

Dass das Verkehrssicherheitsprogramm bitter nötig ist, zeigt unter anderem der Bundesländerindex Mobilität und Umwelt 2016/17. In der Sparte Verkehrssicherheit liegt Sachsen-Anhalt auf dem letzten Platz. Angemerkt sind dort 3 Aspekte. Ich zitiere: „65 Verkehrstote pro 1 Mio. Einwohner sind der zweithöchste Wert im Ländervergleich, 2 Jahre in Folge die höchste Anzahl von Schwerverletzten pro 1 Mio. Einwohner und Nur in der Antwort auf die Befragung bekennt sich die Landesregierung zu dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 40% zu senken. Eine verbindliche Festschreibung fehlt.“ Zitat Ende.

Diese verbindliche Festschreibung liegt nun mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2021 vor und das begrüßen wir. Allerdings ist Papier geduldig und dadurch, dass die Vision Zero aufgeschrieben wurde, ändert sich an der Verkehrssicherheit erst mal noch gar nichts. In der öffentlichen Anhörung im Ausschuss Landesentwicklung und Verkehr am 09.11.2017 erklärten ADAC, Landesverkehrswacht und ADFC, dass er notwendig ist, die Akteure untereinander zu vernetzen. Eine steuernde und koordinierende Arbeitsgruppe analog dem Beirat für Verkehrssicherheit würde Synergiepotentiale ergeben.

Diese Anregungen wurden während der Ausschusssitzung von allen Fraktionen interessiert und wohlwollend aufgenommen. Mit Ausnahme der AfD natürlich, die offensichtlich der Meinung war, wenn die Anzahl der Verkehrstoten rückläufig ist, kann auch die Verkehrssicherheitsarbeit eingeschränkt werden. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Koalitionsfraktionen unseren Forderungen 1-3 im Antrag Drucksache 7/2492in ihren Alternativantrag Drucksache 7/2572 übernommen haben, zumal diese auch keinen großartigen finanziellen Aufwand verursachen.

Viel wichtiger und offensichtlich strittig ist Punkt 4 unseres Antrages.

Im Maßnahmekatalog des Verkehrssicherheitsprogrammes ab Seite 54 sind unter Handlungsfeld Mensch alle Projekte aufgelistet, die sich an das Verhalten von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer richten. Dort sind von „Kinder im Straßenverkehr“ bis „Aktion Rettungsgasse“ 42 Maßnahmen benannt. Von den 42 Projekten werden 25 in Zuständigkeit bzw. Kooperation der örtlichen Verkehrswachten und der Landesverkehrswacht durchgeführt.

Wenn man nun bedenkt, dass es in den 90er Jahren noch 40 örtliche Verkehrswachten im Land gab und Jugendverkehrsschulen flächendeckend existiert haben und nunmehr die Zahl wegen der finanziellen Ausstattung der Kommunen auf 18 reduziert ist, muss man sich fragen, wer in Zukunft alle diese Projekte durchführen soll.

Die Landesverkehrswacht arbeitet mit 8 hauptamtlich Beschäftigten. Alle anderen Aufgaben, besonders die der örtlichen Verkehrswachten werden nur durch ehrenamtlich Tätige wahrgenommen. Dies wird sich nicht ändern, solange die Verkehrssicherheitsarbeit als freiwillige Aufgabe der Landkreise festgeschrieben ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie das KVG LSA wie geplant auch in Paragraf 98 (3) ändern, werden selbst die Landkreise, die bisher noch finanziell unterstützen konnten, ihre freiwilligen Leistungen an die örtlichen Verkehrswachten einstellen müssen. Und daran würde sich bei Ablehnung unseres Antrages nichts ändern, da es zwischen Jugendverkehrsschulen und örtlichen Verkehrswachten einen Unterschied gibt: Projekte, die kein Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen im Sinne des Runderlasses des MK vom 01.06.2013 Nummer 34-82112 sind, werden eben nicht gefördert. Welche Auswirkungen das jetzt schon hat, zeigt folgendes Beispiel:

Die Kreisverkehrswacht Oschersleben im Landkreis Börde e.V. führte laut Mobilitäts- und Ergebnisreport 2017 19 Projekte „Kinder aktiv im Straßenverkehr“ für 1150 Kinder durch. Diese könnten mit Mitteln für die Jugendverkehrsschulen weiterhin angeboten werden, auch wenn der Fördersatz für mobile Verkehrserziehung mit 40 Cent pro teilnehmenden Grundschüler je Stunde die Kosten nicht deckt.

Alle anderen Projekte, die von der Kreisverkehrswacht durchgeführt wurden, wie z.B. „Projekt Fahrrad“ für 920 Teilnehmer, „Aktion junge Fahrer“ für 2600 Jugendliche, Projekt „Mobil bleiben“ für Senioren und Projekt „Verkehrsteilnehmer mit Handicap“ für 270 Menschen mit Behinderung würden darüber nicht geleistet werden können.

Durch die fehlende Unterstützung – auch vom Land - ist die Kreisverkehrswacht Oschersleben e.V. finanziell und personell nicht mehr in der Lage, den Verkehrsgarten in Völpke zu tragen. Nun stehen Kreisverkehrswacht und Gemeinde vor der Entscheidung, den Verkehrsgarten komplett aufzugeben oder ihn mit allen Kosten auf die Gemeinde zu übertragen, die finanziell aber auch nicht sonderlich gut ausgestatte ist. Kitas und Grundschulen im gesamten Umkreis befürchten, dass die ganz jungen Verkehrsteilnehmer nun nicht mehr wie in den vergangenen 40 Jahren das sichere Verhalten im Straßenverkehr in Theorie und Praxis in einem geschützten Verkehrsgebiet erlernen können. Stellen Sie sich bitte ein großes Gelände mit Straßen, Fahrradwegen, Zebrastreifen und Ampeln vor, das im schlimmsten Fall zuwächst und verwildert, weil einfach nur das Benzin für den Rasenmäher nicht mehr finanziert werden kann.

Auch von der Gebietsverkehrswacht Oranienbaum in Landkreis Wittenberg e.V., der einzigen noch bestehenden Verkehrswacht im gesamten Landkreis kommt ein Hilferuf, weil auch sie ohne institutionelle Förderung ausfallgefährdet ist.

Auf die Frage zur Jahreshauptversammlung 2016 der Verkehrswachten: „Wie schätzen Sie die Zukunft der örtlichen Verkehrswachten in Sachsen-Anhalt ein?“ kamen unter anderem folgende Antworten, ich zitiere: „problematisch, wenn die Politik keine personell als auch materiell verbindliche Standards schafft für unsere Arbeit, schlecht, wenn Wertschätzung und Unterstützung durch Land, Landkreis und Kommunen nicht besser wird und sinkendes Interesse auch bei Mitgliedern und bei der Bevölkerung, wenn Unterstützung durch Politik ausbleibt.“ Zitat Ende.

Selbst der Landesrechnungshof erklärt im Jahresbericht 2016 Teil 1 unter „Umsetzung von Prüfungsbeanstandungen bei der Landesverkehrswacht“ ich zitiere: „Die Landesverkehrswacht und die örtlichen Verkehrswachten sind gemeinsam in Bundes- und Landesprojekten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aktiv. Dafür ist ein hoher Arbeits-, Organisations- und Verwaltungsaufwand erforderlich, der allein über das Ehrenamt nicht zu bewältigen und vom Verein allein nicht zu finanzieren ist.“ Zitat Ende.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein „Weiter so“ in der Verkehrssicherheitsarbeit wird dazu führen, dass insbesondere die ehrenamtliche Arbeit vor Ort nicht mehr geleistet werden kann. Wir reden hier über Tote und Verletzte im Straßenverkehr. Den Alternativantrag der Koalition, der in die richtige Richtung geht, aber nicht wirklich die Situation der örtlichen Verkehrswachten verbessern wird, werden wir nicht ablehnen. Dennoch bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die gesellschaftspolitisch herausragende Aufgabe auch flächendeckend weiterhin erfüllt werden kann.