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Doreen Hildebrandt zu TOP 13: Mitbestimmung in der Landesstraßenbaubehörde sichern

Das Thema „Privatisierung der Autobahnen“ lässt uns nicht los. Ich muss vermutlich nach meinen Reden im Oktober 2016 und während der letzten Landtagssitzung nicht betonen, dass wir weiterhin gegen die Einsetzung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr sind. Allerdings ist mit der Annahme des Antrages 7/975 am 02.02.17 den Beschäftigten der Landesstraßenbaubehörde nicht geholfen.

Die Formulierung – ich zitiere: „Im Falle der Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft wird die Landesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass alle vom Übergang in die bundeseigene Verwaltung von Bundesautobahnen betroffenen wechselbereiten Beschäftigten unter Wahrung ihrer sozialen Besitzstände übernommen werden. Zudem soll sie dafür Sorge tragen, dass die Weiterverwendung der Beschäftigten grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort erfolgt.“ Zitat Ende.

Da dieser Beschluss wieder völlig offen lässt, was die Landesregierung konkret für seine Beschäftigten in den LSBB tun soll, stellen wir heute unseren Antrag „Mitbestimmung der Beschäftigten der LSBB sichern“.

Bereits im November 2016 hat der DGB eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und für ein Begleitgesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

In dieser Stellungnahme (wer nachlesen möchte – Seite 7) erläutert der DGB unter anderem, dass die Personalvertretungen lückenlos und umfassend ab dem ersten Schritt bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr einbezogen werden müssen. Außerdem fordert der DGB (weiter unten auf der Seite 7), den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages und den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen.

Am 15.02.17 wurde vom Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat der LSBB die „Stellungnahme der Personalvertretungen der Straßenbauverwaltungen der Länder zur Bildung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland“ versendet.

Ich teile die dort genannten 7 Forderungen zu

1. Beteiligung der Personalvertretungen

2. Personal

3. Standorten

4. Tarifrechtlichen Regelungen

5. Finanzierung der fortbestehenden Auftragsverwaltung

6. ÖPP-Projekten und

7. Zur Rechtsform und Privatisierungen vollständig.

Es ist doch nicht zu viel, wenn die Betroffenen verlangen, dass verbindliche Garantien für die Interessen der Beschäftigten und Azubis hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort festgeschrieben werden.

Es ist doch nicht zu viel, wenn die Betroffenen verlangen, dass die Belange der Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen sind und niemand, der versetzungswillig ist aus Altersgründen abgewiesen darf.

Es ist doch nicht zu viel, wenn die Betroffen verlangen, dass betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen sind.

Es ist doch nicht zu viel, wenn die Betroffen verlangen, dass der Übergang der Mitarbeiter nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf.

Und zu guter Letzt: Ist es zu viel, einen Überleitungstarif zu fordern, zumal im TVöD Bund überhaupt keine Regelungen für den Beruf der Straßenwärterin/des Straßenwärters enthalten sind?

Die Personalvertretungen der Länder, die die Interessen von mehr als 36.000 Kolleginnen und Kollegen vertreten, erwarten von den politisch Handelnden, insbesondere von denen, die den Beschluss am 14.10.16 über die Einsetzung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr verantwortlich unterzeichnet haben, dass nun die Personalvertretungen bei der Ausgestaltung des Verfahrens und der Inhalte beteiligt werden.

Der vorliegende Alternativantrag Drs 7/1084 ist genauso unklar formuliert wie der im Februar gefasste Beschluss. Liebe Koalition: es ist doch nicht Ihr Ernst, wenn Sie wünschen, dass die Beschäftigten der LSBB über alle personalrelevanten Entwicklungen transparent informiert werden!

Es muss Ihnen doch klar sein, dass eine Information nicht im Geringsten ausreicht. Die Personalvertretungen müssen beteiligt und nicht nur informiert werden. Und noch ein Satz zu den sogenannten „Bemühungen der Landesregierung“ im Punkt 2 Ihres Antrages: Seit einem halben Jahr ist das Problem des Personalüberganges bekannt. In dieser Zeit fanden – und da ist die Runde heute schon mitgezählt – ganze 3 Gespräche und das auch ohne den Gesamtbetriebsrat statt. Soll solch ein Vorgehen tatsächlich vom Landtag „begrüßt“ werden?

Wenn Sie heute unserem vorliegenden Antrag zustimmen, haben Herr Robra und Herr Webel endlich einen konkreten Auftrag.

Vielen Dank