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Doreen Hildebrandt zu TOP 02: Radverkehr in Sachsen-Anhalt professionell und zielgerichtet fördern

Wie viel Potenzial das Thema nachhaltige und zukunftstaugliche Mobilität in Sachsen-Anhalt hat, belegt der am Mittwoch erstmals aufgelegte „Bundesländerindex Mobilität“ der Allianz Pro Schiene. Sachsen-Anhalt schneidet dort nicht sonderlich gut ab und ist Schlusslicht in Sachen Verkehrssicherheit. Das Länderranking ergibt sich aus der Statistik unter anderem zu Qualität des öffentlichen Verkehrs, Flächeninanspruchnahme, Luftqualität und Lärm, sowie aus Befragungen der Landesverkehrsminister und von Verbänden.

Dass in Sachsen-Anhalt nach Zahlen des Bundesverkehrsministeriums zum bundesweiten Radverkehr verhältnismäßig viele Menschen mit dem Rad am Verkehr teilnehmen, hat eher mit dem Wagemut dieser Menschen zu tun, als mit der gut ausgebauten Infrastruktur für den Radverkehr. In Sachsen-Anhalt braucht es viel mehr Platz fürs Rad und dementsprechend auch viel mehr Sicherheit für Radlerinnen und Radler, ein Aspekt, der im Antrag der Koalition leider gar keine Rolle spielt. Eine sichere und fahrradfreundliche Infrastruktur ist Voraussetzung, um den Anteil der Radfahrerinnen und Radfahrer in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Die Förderpolitik des Landes war bisher diesbezüglich zurückhaltend. Auch die personelle Ausstattung für die Planung und Koordinierung des Radverkehrs im Land bedarf weiterer Verbesserungen, besonders im Verkehrsministerium und bei der Landesstraßenbau-Behörde.

Für die touristische und die Alltagsnutzung des Fahrrades müssen mehr Mittel für den Erhalt, Aus- und Neubau von Radwegen eingesetzt werden. Um die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen sowie die hohe Zahl an Fahrraddiebstählen zu minimieren, sind DIN-gerechte Abstellplätze an Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten absolute Bedingung.

Schön, dass der Landtag die verkehrspolitische Bedeutung des Radverkehrs in Sachsen-Anhalt anerkennt und für eine zügige Umsetzung des Radverkehrsplans Sachsen-Anhalt plädiert. Das ist auch bitter nötig, denn beim jetzigen Tempo dauert die Abarbeitung der Prioritätenliste des Radverkehrsplans nach ADFC-Angaben 100 Jahre.

Wenn Sie unseren Änderungsantrag ansehen, stellen Sie fest, dass wir lediglich die einzelnen Punkte des Koalitionsantrages Drucksache 7/714 konkretisiert haben. Da Sie alle lesen können, werde ich nicht jeden einzelnen Punkt erklären, aber auf drei Dinge will ich besonders eingehen:

  • Im 2. Punkt „bittet“ der Landtag die Landesregierung um Realisierung des Radverkehrsplans. Das ist leider viel zu vage und unkonkret. Was soll die LSBB daraus umsetzen? Wir brauchen dazu qualifizierte Aussagen aus dem Verkehrs- und (für touristische Aspekte) aus dem Wirtschaftsausschuss.
  • Die Beschilderung von vor allem touristischen Radwegen -  ein Thema, das alleine einen Antrag im Landtag wert wäre: also der 4. Anstrich im Punkt 2 des Antrages der Koalition zur Qualitätssteigerung bei der Wegweisung: diese Qualitätssteigerung kann doch nur aufgrund einer Bestandsaufnahme der Wegweisung und beim Radwegemanagement erfolgen, damit am Ende Qualitätsstandards festgelegt werden können, und zwar entsprechend der bundesweit gültigen FGSV-Richtlinie mit anschließender Pflege und Kontrolle der Beschilderung, wie es in Thüringen der Landesradwegewart absichert. Das touristische Landessystem von 2005, das europaweit einzigartig für Wasser-, Rad- und Fußwanderer eine gemeinsame einheitliche Wegweisung gibt, halten wir und der ADFC für absolut untauglich.
  • Unter Punkt 6 in unserem Antrag fordern wir, dass ein Aktionsplan für einen ganzheitlichen Landesradverkehrsplan, unter anderem für Radwege innerorts und die touristischen Radrouten erstellt wird – eine Forderung aus dem Landeswahlprogramm der GRÜNEN, die wir gerne unterstützen.


Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.