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Die Linke legt mit großer Schulgesetznovelle Konzept für chancengerechtes Schulsystem vor

Mit umfassenden Änderungen im Schulgesetz will Die Linke das Schulsystem des Landes modernisieren, das Bildungsangebot nachhaltig verbessern und für deutlich mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Eine grundlegende Neuausrichtung des Schulsystems ist dringend notwendig, um den weiteren Abbau der Schulbildung in Sachsen-Anhalt zu stoppen, für alle Kinder und Jugendlichen wieder intakte Zukunftsperspektiven zu schaffen und die Demokratiebildung zu stärken.

So wird mit der Novelle das Ziel verfolgt, den Schulen wesentlich mehr eigene Entscheidungs- und Gestaltungskompetenzen zu geben. Zusammen mit verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten sollen diese genutzt werden, um in gemeinsamer Arbeit von Pädagogen, sowie der Eltern- und Schülerschaft ein identitätsstiftendes Schulprofil zu entwickeln und für ein gutes Schulklima zu sorgen.

Darüber hinaus ist es ein zentrales Anliegen der Novelle, dass über entscheidende Parameter für die Gestaltung des Schulwesens, die derzeit allein in der Hand des zuständigen Ministeriums liegen, im Parlament entschieden wird. Die weitreichenden Verordnungsermächtigungen im Schulgesetz wurden durch die Schulbehörden immer wieder missbraucht, um eigene Fehlentscheidungen zu kompensieren oder um politische Positionen durchzusetzen und zu festigen.

Letztlich greift Die Linke mit der Schulgesetznovelle die Forderungen aus dem Volksbegehren von 2019 auf und trägt so auch dem erklärten Willen der unterstützenden Organisationen im Bündnis „Den Mangel beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ und der mehr als siebzigtausend Bürger*innen Rechnung, die das Volksbegehren unterzeichnet hatten.

 

Mit der Novelle werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1.         Der Personalbedarf – erstmals soll in einem Schulgesetz der Personalbedarf an Lehrkräften, pädagogische Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen in Abhängigkeit von der Zahl der Schüler*innen verbindlich und konkret geregelt werden (Inhalt Volksbegehren).

2.         Die Lehramtsausbildung – es soll nur noch 3 Stufenlehrämter (LA Primarstufe, LA Sekundarstufe I + II, LA für berufsbildende Schulen) geben. Außerdem sollen auch Lehrkräfte mit nur einem Fach eine Laufbahnbefähigung (durch einen Vorbereitungsdienst oder durch Bewährung) erhalten, so dass Lehrkräfte im Seiteneinstieg, gleichwertige Lehrkräfte mit gleichwertiger Qualifikation und Vergütung werden.

3.         Die Stärkung der Schulen der Sekundarstufe I – alle Schüler*innen sollen ab dem 7. Schuljahrgang regelmäßig und verbindlich berufspraktischen Unterricht erhalten; an Gemeinschaftsschulen sollen interessierte Schüler*innen dazu in einer zweijährigen Fachoberstufe die Fachhochschulreife erwerben können. Damit soll der Übergang vom zweigliedrigen zu einem zweisäuligen Schulsystem geöffnet werden.

4.         Die Zuweisungen und Übergänge in die verschiedenen Schulformen – die derzeitigen Regelungen der Übergangsverordnung sollen im Gesetz festgeschrieben und die im Vorfeld vorgesehenen landesweiten Klassenarbeiten sollen abgeschafft werden.

5.         Die Schulentwicklungsplanung – die Bestandsfähigkeit und die Bedingungen für die Neugründung von Schulen sowie die Aufnahme von Schüler*innen soll zu verbesserten Bedingungen (ähnlich der Sepl-VO 2014) verbindlich und mit mehr Flexibilität für die Schulträger im Schulgesetz geregelt werden.

6.         Die Schuldemokratie – Gesamtkonferenzen sollen mehr Eigenverantwortung erhalten; u. a. sollen Beschlüsse zu „Selbständigen Schulen“ gefasst werden können, die zusätzliche Kompetenzen bekommen (u. a. eigene Gestaltung des Schulhaushaltes aus einem Gesamtbudget, Einrichtung einer Schulkonferenz); Stärkung der Schüler*innen- und Elternmitbestimmung in der Schule und des Landesschulbeirates.

7.         Die Grundschulen sollen bereits jetzt von der verlässlichen Öffnungszeit von 5,5 Stunden auf eine Förderung in Ganztagseinrichtungen mit einem flexibilisierten 10-Stunden-Anspruch (SGB VIII spätestens ab 01.08.2026) umgestellt werden.

8.         Die Ersatzschulfinanzierung – es soll ein Finanzierungssystem mit einer „Spitzabrechnung“ der tatsächlichen Personalkosten neu etabliert werden, mit dem die bisherige umstrittene Berechnung von pauschalen Schülerkostensätzen abgelöst und so der seit zehn Jahren schwelenden Konflikt mit den Trägern beendet werden soll.“

 

Zum Gesetzesentwurf sowie den Ergebnissen unserer Umfrage zum Landesschulgesetz.

 

Magdeburg, 15. April 2024