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DIE LINKE bringt Restauratorengesetz in den Landtag ein

„Ebenso erstaunt wie erfreut hat DIE LINKE den Sinneswandel der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, sich für ein Restauratorengesetz in Sachsen-Anhalt einsetzen zu wollen.

Noch vor einigen Jahren scheiterte eine Gesetzesinitiative der damaligen PDS-Fraktion sowohl an CDU als auch an der SPD, da diese seinerzeit unser Ansinnen grundsätzlich ablehnten. Umso erfreulicher ist für uns die Tatsache, dass die CDU offensichtlich umgedacht und die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes erkannt hat.

Zur bevorstehenden Landtagssitzung wird DIE LINKE ihren Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der sich mit den Inhalten des alten Entwurfs deckt. Ziel des Gesetzes wird sein, dass der Beruf „Restaurator“ rechtlich geschützt wird und künftig Restaurationsarbeiten an Kultur- und Kunstwerken nur noch von Personen durchgeführt werden dürfen, die hierfür die notwendige Qualifikation aufweisen.

Es wird dann auch an der CDU-Fraktion liegen, ob für dieses Anliegen eine politische Mehrheit zustande kommt.“

Magdeburg, 14. April 2010

Stefan Gebhardt
kulturpolitischer Sprecher