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Den Ausstieg aus der Krise verantwortungsbewusst gestalten

Zum Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 und der Umsetzung in Sachsen-Anhalt erklärt der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann:

„Die Einschränkungen der letzten vier Wochen zur Eindämmung der Krise zeigen positive Wirkungen, wecken aber mit zunehmender Dauer auch Erwartungen in der Bevölkerung auf eine geordnete und verantwortungsbewusste Rückkehr in das normale Leben. Der Erfolg der Schutzmaßnahmen darf dabei ebenso wenig gefährdet werden, wie die bisher sehr hohe Akzeptanz für die Maßnahmen und die Disziplin in der Bevölkerung. Die Maßnahmen zur Lockerung müssen nachvollziehbar begründet und klar bestimmt werden, um bei den Menschen nicht Unsicherheit oder Ablehnung hervorzurufen

Wenn die Schulen ab dem 04. Mai schrittweise wieder geöffnet werden sollen, muss die Zeit bis dahin genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine gefahrlose Schülerbeförderung und den Aufenthalt in den Räumen, Gängen und dem Außengelände der Schulen zu schaffen. Es darf keine vorzeitige und damit unkoordinierte Öffnung der Schulen für Abschlussklassen veranlasst werden. Unter den gegebenen Umständen ist es nicht mehr möglich, schriftliche Prüfungen unter fairen und zumutbaren Bedingungen zu absolvieren. Deshalb muss in der Kultusministerkonferenz die Entscheidung getroffen werden, in diesem Schuljahr die Abschlüsse ohne schriftliche Prüfungen zu vergeben.

Tourismus und Gastronomie brauchen insgesamt eine Perspektive. Für diese Einrichtungen müssen Kriterien festgelegt werden, wann diese unter Einhaltung allgemeingültiger Auflagen wieder betrieben werden können.

Die von der CDU geforderte Zwangs-Corona-Kontroll-App wird von uns abgelehnt. Sie unterläuft demokratische Grundrechte. Abgesehen davon entfalten solche Apps nur dann Wirkung, wenn umfangreiche kostenlose Tests angeboten werden.

Aufgrund der bisher fehlenden Perspektive zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen bitten wir die Landesregierung ausdrücklich, die Notbetreuung für Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen (Hilfen zur Erziehung) zu erweitern.  Im Hinblick auf die Fortdauer der Schließung von Kindertageseinrichtungen hat es die Koalition versäumt, eine gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Elternbeiträge zu schaffen. Ein von der Fraktion Die LINKE eingebrachter Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt. Deshalb steht die Landesregierung jetzt in der Pflicht, schnellstmöglich die Übernahme der Elternbeiträge mindestens für den Monat Mai zu verfügen.“


Magdeburg, 16. April 2020