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Dagmar Zoschke zu TOP 5: Sachsen-Anhalt atmet auf - Nichtraucherschutz und Prävention verstärken

Der Titel ihres Antrages ist irritierend, das klingt wie: alles richtiggemacht, Entwicklung durchaus positiv. Aber es ist nur die halbe Wahrheit.

Ja, das Nichtraucherschutzgesetz befindet sich im 10. Jahr seit Beschlussfassung und ja, Einiges ist erreicht worden. Aber ein Grund zum Aufatmen sieht für uns anders aus.

Ein paar konkrete Zahlen zur Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Ich zitiere aus der Drs. 7/1181:

„Laut Tabakatlas 2015 des Deutschen Krebsforschungszentrums hat Sachsen-Anhalt die zweithöchste Raucherquote bei Männern (34 %). Die Raucherquote der Frauen in Sachsen-Anhalt liegt mit 22,6 % an 5. Stelle.

Bei männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15- 24 Jahren hat Sachsen-Anhalt die höchste Raucherquote mit 36,4 % (vor Mecklenburg- Vorpommern mit 35,8 %). Bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15-24 Jahren sind es 30,3 % (vor Thüringen mit 27,6 %).“ (Zitatende)

Auch wenn von einer grundsätzlichen hohen Akzeptanz der Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt ausgegangen werden kann, kann es noch keine Entwarnung geben. Nach wie vor nimmt Sachsen-Anhalt eine Spitzenposition bei der Todesursache „Lungenkrebs“ im Vergleich mit den anderen Bundesländern ein.

Ebenso alarmierend ist die gestiegene Zahl von rauchenden Schwangeren, die sich von 1996 bis 2014 verdreifacht hat. Dies deutete sich bereits in dem Evaluationsbericht vom November 2010 an, der die stetige Zunahme von rauchenden Schwangeren auf erschreckende 17,9 % konstatiert.

Dabei zieht sich der Trend des Rauches während der Schwangerschaft über alle sozialen Schichten. Das Rauchen in der elterlichen Wohnung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes hat sich im gleichen Zeitraum auf 11,7 % reduziert. Eine gleiche Reduzierung des Rauchverhaltens ist auch zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung feststellbar.

Daraus leitet dann der Bericht – wohlgemerkt im November 2010 einige Problempunkte ab, die vor allem auf jugendliche Raucherinnen und Raucher abstellt. Da spielen Sport und Gaststätten eine Rolle, aber auch das Verhalten auf dem Schulgelände.

Wir finden in diesem Evaluationsbericht auch Folgendes:

„Im Rahmen der allgemeinen Prävention muss sich dem Personenkreis der Schwangeren und insgesamt der jüngeren Frauen stärker gewidmet werden. Gerade bei den Schwangeren ergibt sich für Kinder der denkbar früheste Ansatz für einen wirksamen Schutz gegen die Gefahren des Nikotins.“ (Zitatende)

Der Bericht verweist auf die Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen für ungeborene Kinder durch das Rauchen von Eltern deutlich beschreiben.

Und auch der Landeselternrat unseres Landes hat sich zur führenden Rolle Sachsen-Anhalts in der Statistik junger Raucher an die Ministerin für Soziales und an den Bildungsminister gewandt, um geeignete Maßnahmen einzufordern.

Der Antrag nun beauftragt die Landesstelle für Suchtfragen ein Konzept für den Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche und dabei insbesondere für Mädchen und Frauen unter Einbeziehung zuständiger Akteure zu entwickeln.

Ja, dies tragen auch wir mit. Allerdings wissen wir alle, welche qualitative Aufgabenbreite die Landesstelle für Suchtfragen mit einer einzigen Fachperson bewältigt. Sachsen-Anhalt nimmt Spitzenpositionen bei Alkohol- und Tabakmissbrauch ein, die Entwicklung beim Konsum von Crystal meth zwingt uns weiterhin in die Präventions- und Aufklärungsarbeit zu investieren und eben nicht nachzulassen. Zusätzliche Aufgaben ohne Ausgleich durch Landesmittel für mehr Sach- und Personaleinsatz würden zwangsläufig zu Lasten der beschriebenen, bestehenden Aufgaben führen.

Das wiederum können wir uns nicht leisten. Deshalb unser Änderungsantrag im Punkt zwei – wir sollten schon ehrlich miteinander umgehen und uns zu dieser Position bekennen! Und ich will auch noch auf ein zusätzliches Problem aufmerksam machen:

Für die Überwachung der Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes ist die kommunale Ebene zuständig. Nach Auswertung des Vorgehens der kommunalen Gebietskörperschaften kann von einer sehr heterogenen Verfahrensweise ausgegangen werden. Als Hauptproblem des Vollzugs werden die allgemeine finanzielle und die problematische Personalsituation angesehen. Dies führt dann dazu, dass in Magdeburg im Vorjahr lediglich 3 und in Halle 13 Sanktionen ausgesprochen wurden.

Müssen wir als Gesetzgeber hier nicht nachbessern, um dem von uns gewollten Gesundheitsziel: Senkung des Anteils an Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung näher zu kommen?!

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Änderungsantrag.