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Dagmar Zoschke zu TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassung

Anrede!

Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass mit dem vorliegenden Artikelgesetz gleich mehrere gesetzliche Grundlagen des Landes verändert werden sollen.

Sowohl im Familien- und Beratungsstellengesetz, im Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld, im Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung und im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes sollen Veränderungen erfolgen.

Um es kurz zu machen, es soll mehr Geld in System und Struktur in den einzelnen Rechtskreisen fließen. Das ist gut.

Auffallend ist dabei, dass endlich auf eine oft beschriebene Tatsache reagiert wird, die wir hier in zahlreichen Zusammenhängen oft kontrovers diskutieren haben. Zur Erläuterung möchte ich mal aus der Begründung zitieren: „Die derzeit nicht tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten in diesen Beratungsstellen erschwert die Stellenbesetzung.“ (Zitatende)

Wer gute Arbeit will, muss auch gut zahlen. Mit der nun möglichen tariflichen Bezahlung von beschäftigten Fachkräften und mit der beabsichtigten Dynamisierung der ausgereichten finanziellen Mittel können die bestehenden Beratungsangebote erhalten werden und es kann auch dafür Sorge getragen werden, dass die gut ausgebildeten Fachkräfte im Land Arbeit erhalten. Also ein richtiger, begrüßungswerter Schritt.

Sowohl in der Beratungslandschaft nach Familienfördergesetz, als auch im Kinder- und Jugendbereich und in der Insolvenzberatung werden damit die Voraussetzungen für gute Arbeit endlich nachgeholt.

Gespannt sind wir auf den Prozess der Kontrolle über die Einhaltung der Verpflichtung der Landkreise innerhalb der Ausführung Kinder- und Jugendhilfegesetz, die Erhöhung der Zuwendungsbeträge ausschließlich für die Förderung von Personalkosten einzusetzen, so wie es in der Begründung beschrieben ist.

Eine Pressemitteilung der vergangenen Woche beschrieb das Vorhaben zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes als längst überfällig. Dem schließen wir uns vorbehaltlos an. Und dennoch stellen wir zu diesem Gesetzesvorhaben Änderungsanträge, die ihnen vorliegen und die sie nicht verwundern werden.

Die Kürzung des Blinden- und Gehörlosengeldes erfolgte mit dem Haushalt 2014 und war – wie sagt man in der Fachsprache: sachgrundlos. Ich kann mich noch gut an die geführten Diskussionen sowohl hier im Plenum, als auch in Ausschüssen zu diesem Kürzungsvorhaben erinnern. Auf die berechtigten Fragen nach den inhaltlichen Gründen für diese Kürzungen, gab es keine Antworten. Unsere Versuche in den Haushaltsberatungen der folgenden Jahre, diesen Zustand zu verändern, blieben bisher erfolglos.

Wir alle wissen, mit diesem Geld sollen Nachteile blinder und gehörloser Menschen ausgeglichen werden, und dennoch werden die Betroffenengruppen sehr unterschiedlich behandelt. Es ist äußerst schwer einem höreingeschränkten bzw. tauben Menschen zu erklären, warum er lediglich einen Nachteilsausgleich in Höhe von 41 Euro erhält.

Die ausgereichten Beträge sind nicht als bedarfsdeckend anzusehen. Und, wir sind überzeugt, um eine annähernde Bedarfsdeckung zu erzielen, erfordert es mutigere Schritte. Wir sind noch lange nicht so mutig, wie z.B. in Bayern, die monatlich 610 Euro Blindengeld zahlen. Da haben wir, meine Damen und Herren, noch viel Luft nach oben.

Aus diesem Grund halten wir die Summe von 400 Euro als guten Ausgangspunkt für die angestrebte Dynamisierung in den Folgejahren. Zumal auch in unserem Nachbarland Thüringen diese 400 Euro gezahlt werden.

In einem weiteren Teil des Antrages reagieren wir auf die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen in unserem Land im Spannungsfeld zwischen urbaner Stadt und ländlichem Raum.

Wir beantragen, die Mittel zur Förderung der kommunalen Jugendarbeit anteilig über einen Flächenfaktor zu verteilen. Damit können wir insbesondere die in bevölkerungsschwachen ländlichen Räumen bestehenden Nachteile ausgleichen und dem politischen Auftrag annähernd gleiche Lebensverhältnisse zu gestalten, gerechter werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.