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Dagmar Zoschke zu TOP 23: Kommunen entlasten- Gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen und Migranten entbürokratisieren und verbessern

Anrede! es gäbe unwahrscheinlich viel zum Beerdigungsprozedere zu diesem Antrag zu sagen, allerdings ist dies durch die 3-Minuten-Debatte beschränkt. Als erstes fällt mir auf: es war ein langer Prozess des Sterbens unseres Antrages, der sehr viele Beteiligte unglaublich enttäuscht und zweifeln lässt. Da nutzt auch eine kernige Formulierung im Koalitionsvertrag nichts.

Gleich danach fallen mir die drängenden, befürwortenden Worte zum Anliegen durch Vertreterinnen der heutigen Koalition aus der letzten Legislaturperiode ein und ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Blick in den Spiegel nicht so gefeiert wird.

All das, was hier formuliert ist, hätte als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer elektronischen Gesundheitskarte bereits am Ende der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden können.

Jetzt sollen Erfahrungen mit der vierteljährlichen Vergabe von Behandlungsscheinen erfasst, für alle handhabbar vermittelt und der ausreichende und wirtschaftliche Zugang zu Gesundheitsleistungen optimiert werden, die Kommunen sollen über das Abrechnungsangebot der Krankenkassen, die Asylbewerber besser über unser Gesundheitssystem informiert und dem Ausschuss soll berichtet werden.

Und die Koalition hält fest am Wunsch einer bundeseinheitlichen Regelung. Die hat sich ja aufgrund der Interventionen von Sachsen und Bayern erledigt.

Viele Worte – nicht Neues und auch wenig Zukunft.

Und dabei hatten wir gute Voraussetzungen, einen gangbaren Weg zu finden. Die Herausforderungen sind bereits in der letzten Legislaturperiode formuliert worden. Die durch die Landesregierung vorgelegte Synopse zum Umgang mit diesem Thema in anderen Bundesländern zeigt, wie andere Bundesländer am Thema gearbeitet haben, welche Schritte sie gegangen sind und welche Fehler gemacht wurden – hier hätten wir durchaus eine Chance gehabt, zu profitieren, Fehler nicht zu wiederholen und Funktionierendes auch bei uns umzusetzen.

Vor allem hat die Synopse gezeigt, dass auch Flächenländer die elektronische Gesundheitskarte auf den Weg gebracht haben. Dies ist ja lange für nicht machbar erklärt worden. Die besten Beispiele für uns sind Thüringen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Schon allein die avisierten Kosten durch das zuständige Ministerium in Sachsen- Anhalt konnte nur als Totschlagsargument im eigentlichen Sinne des Wortes wirken. Dabei lag das Problem ja daran, dass hier ein Extra-System für Asylbewerberinnen installiert werden sollte – so haben Sie es im Koalitionsvertrag formuliert.

Es wird jetzt wohl niemanden verwundern, dass die Fraktion Die LINKE dieser Beschlussempfehlung auch hier im Plenum mit großer Ablehnung gegenübersteht.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!